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     433  0 Kommentare Sienna schließt zweite Tranche von Privatplatzierung ab

    DIESE PRESSEMITTEILUNG IST NUR FÜR DIE VERBREITUNG IN KANADA BESTIMMT UND NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER IN DEN USA.

     

    28. März 2023 / IRW-Press / – Sienna Resources Inc. („Sienna“ oder das „Unternehmen“) (SIE–TSX.v, SNNAF–USA, A1XCQ0–Deutschland) freut sich bekannt zu geben, dass es hinsichtlich seiner Pressemitteilung vom 27. Februar 2023 die zweite Tranche seiner Privatplatzierung (das „Angebot“) abgeschlossen hat, in deren Rahmen es insgesamt 10.280.000 Einheiten (jeweils eine „Einheit“) zu einem Preis von 0,05 $ pro Einheit (Bruttoeinnahmen von insgesamt 514.000 $) ausgegeben hat. Jede Einheit umfasst eine Stammaktie (jeweils eine „Aktie“) und einen übertragbaren Aktien-Warrant (jeweils ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt seinen Inhaber, bis 27. März 2028 eine Stammaktie (eine „Warrant-Aktie“) zu einem Preis von 0,08 $ pro Warrant-Aktie zu erwerben. Das Unternehmen hat in Zusammenhang mit der zweiten Tranche des Angebots an bestimmte Vermittler eine Vermittlungsprovision in Höhe von 17.430 $ bezahlt und 348.600 nicht übertragbare Warrants (die „Vermittler-Warrants“) ausgegeben. Jeder Vermittler-Warrant berechtigt seinen Inhaber, bis 27. März 2025 eine Stammaktie (jeweils eine „Vermittler-Warrant-Aktie“) zu einem Preis von 0,08 $ pro Vermittler-Warrant-Aktie zu erwerben. Sämtliche Wertpapiere, die Rahmen der zweiten Tranche des Angebots ausgegeben werden, unterliegen einer statutenmäßigen Haltefrist, die am 28. Juli 2023 endet.

     

    Die gesamten Bruttoeinnahmen in Höhe von 2.907.500 $ aus dem Verkauf der ersten und zweiten Tranche des Angebots werden voraussichtlich für Bohrungen bei den aktuellen Projekten sowie als allgemeines Betriebskapital verwendet werden. Das Angebot unterliegt einer endgültigen Genehmigung der TSX Venture Exchange.

     

    Keines der ausgegebenen Wertpapiere wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „Act von 1933“) registriert und darf daher nicht in den USA angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Act von 1933 vor. Diese Pressemitteilung darf nicht als Kauf- oder Verkaufsangebot angesehen werden. Auch dürfen in Staaten, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, keine Verkäufe stattfinden.

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