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    CLIQ Digital AG: Beschlüsse der Hauptversammlung 2023

    06.04.2023 / 16:00 CET/CEST
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    CLIQ Digital AG: Beschlüsse der Hauptversammlung 2023

    DÜSSELDORF, 6. April 2023 - Die CLIQ Digital AG hat heute ihre ordentliche Hauptversammlung 2023 in Düsseldorf abgehalten. Zur Hauptversammlung hatten sich Aktionäre angemeldet, die rund 34 % des gesamten stimmberechtigten Aktienkapitals repräsentierten. Die Hauptversammlung hat alle Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gefasst.

    Dividendenbekanntmachung

    Für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine ordentliche Dividende von 1,79 Euro je Aktie beschlossen, die am Donnerstag, den 13. April 2023, ausgezahlt wird.

    Die Dividende unterliegt der deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Der nach Ausschüttung der Dividende verbleibende Bilanzgewinn der CLIQ Digital AG soll auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden.

    Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung ihres zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre in Deutschland, die einen Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank eingereicht haben, sofern sie den Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von Kapitalerträgen nicht bereits überschritten haben.

    Bei ausländischen Aktionären kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden ausländischen Staat ermäßigt werden. Der entsprechende Antrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. 

    Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien

    Die ordentliche Hauptversammlung der CLIQ Digital AG hat heute die Umwandlung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien) beschlossen. Die Umwandlung erfordert die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung der CLIQ Digital AG in das Handelsregister, die unverzüglich beantragt wird. Die Aktionäre werden von ihren Depotbanken über die bevorstehende Umstellung informiert und erhalten weitere Einzelheiten zur Eintragung in das Aktienregister.

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