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     485  0 Kommentare 13,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2023 als im Vormonat

    WIESBADEN (ots) - * 20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im
    Januar 2022

    * 1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 gegenüber Januar 2022

    Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
    Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2023 um 13,2 %
    gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie bereits im Februar 2023 um 10,8 %
    gegenüber Januar 2023 zugenommen hatte. Bei den Ergebnissen ist zu
    berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des
    Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
    Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die
    Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
    Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
    beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere
    Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistik zu beachten.

    20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahresmonat

    Im Januar 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1
    271 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,2 % mehr als im
    Januar 2022. Im Dezember 2022 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits
    um 19,7 % gegenüber Dezember 2021 gestiegen.

    Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2023
    gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,3
    Milliarden Euro. Im Januar 2022 hatten die Forderungen bei über 1,4 Milliarden
    Euro gelegen.

    Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

    Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2023 im Baugewerbe mit 246
    Fällen (Januar 2022: 206; +19,4 %). Danach folgte der Handel (einschließlich
    Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 204 Verfahren (Januar
    2022: 160; +27,5 %).

    1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahrjahresmonat

    Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen ist im Januar 2023 um 1,9 %
    gegenüber Januar 2022 gestiegen. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist
    seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung
    von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die
    Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte
    Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren
    wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist
    davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag
    zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser
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    13,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2023 als im Vormonat * 20,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Januar 2022 * 1,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 gegenüber Januar 2022 Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen …

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