EuGH
Verbraucher muss bei fehlender Widerrufs-Aufklärung für Dienstleistung nichts bezahlen / Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucherrechte gestärkt
Lahr (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 17. Mai 2023
zum Widerrufsrecht die Rechte der Verbraucher enorm gestärkt. Wenn ein
Unternehmen es versäumt, den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären, trägt
er als Dienstleister im Falle eines Widerrufs das Risiko, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH). Dabei spielte es im konkreten Fall keine Rolle,
dass die Dienstleistung bereits erbracht und eine Rechnung ausgestellt worden
war. Der Kunde musste für die Dienstleistung nichts bezahlen, wenn er den
Vertrag widerruft. Der Grund dafür ist, dass das Unternehmen es versäumt hat,
den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. In einem solchen Fall hat
das Unternehmen weder Anspruch auf Zahlung noch auf Ersatzleistung, heißt es in
dem Urteil ( Az.: C-97/22 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?t
ext=&docid=273787&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) ).
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als enormen Sieg für die
Verbraucherrechte. Wer Probleme mit seinen Vertragspartnern hat, dem empfiehlt
Dr. Stoll & Sauer die anwaltliche Beratung im Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei gehört zu
einer der führenden in Deutschland.
zum Widerrufsrecht die Rechte der Verbraucher enorm gestärkt. Wenn ein
Unternehmen es versäumt, den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären, trägt
er als Dienstleister im Falle eines Widerrufs das Risiko, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH). Dabei spielte es im konkreten Fall keine Rolle,
dass die Dienstleistung bereits erbracht und eine Rechnung ausgestellt worden
war. Der Kunde musste für die Dienstleistung nichts bezahlen, wenn er den
Vertrag widerruft. Der Grund dafür ist, dass das Unternehmen es versäumt hat,
den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. In einem solchen Fall hat
das Unternehmen weder Anspruch auf Zahlung noch auf Ersatzleistung, heißt es in
dem Urteil ( Az.: C-97/22 (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?t
ext=&docid=273787&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) ).
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als enormen Sieg für die
Verbraucherrechte. Wer Probleme mit seinen Vertragspartnern hat, dem empfiehlt
Dr. Stoll & Sauer die anwaltliche Beratung im Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei gehört zu
einer der führenden in Deutschland.
EuGH: Wie das Widerrufsrecht den Verbraucher schützt
Das Widerrufsrecht dient dem Schutz des Verbrauchers beim Abschluss eines
Vertrages, insbesondere wenn dieser außerhalb von Geschäftsräumen stattfindet.
In solchen Situationen könnten Verbraucher unter psychischem Druck stehen oder
unerwarteten Momenten ausgesetzt sein. Die Information über das Widerrufsrecht
spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Verbraucher. Erst nach der
Unterrichtung über das Widerrufsrecht kann er eine informierte Entscheidung über
den Vertragsschluss treffen. Der Verbraucher ist in solchen "Haustürgeschäften"
rechtlich besonders schützenswert. Dr. Stoll & Sauer fasst den vorliegenden Fall
kurz zusammen:
- Ein Verbraucher hatte mit einem Unternehmen einen Vertrag zur Erneuerung der
Elektroinstallation seines Hauses abgeschlossen.
- Das Unternehmen versäumte es jedoch, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht
zu informieren, das dem Verbraucher grundsätzlich 14 Tage lang zusteht, wenn
der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde.
- Das Unternehmen führte die Arbeiten durch, aber der Kunde weigerte sich zu
zahlen und widerrief stattdessen den Vertrag.
- Das Landgericht Essen vertrat die Ansicht, dass kein Anspruch mehr auf
Vergütung besteht. Das Gericht fragte sich jedoch, ob der Kunde keinen
Wertersatz leisten müsse. Andernfalls könnte dies dem Verbot
Das Widerrufsrecht dient dem Schutz des Verbrauchers beim Abschluss eines
Vertrages, insbesondere wenn dieser außerhalb von Geschäftsräumen stattfindet.
In solchen Situationen könnten Verbraucher unter psychischem Druck stehen oder
unerwarteten Momenten ausgesetzt sein. Die Information über das Widerrufsrecht
spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Verbraucher. Erst nach der
Unterrichtung über das Widerrufsrecht kann er eine informierte Entscheidung über
den Vertragsschluss treffen. Der Verbraucher ist in solchen "Haustürgeschäften"
rechtlich besonders schützenswert. Dr. Stoll & Sauer fasst den vorliegenden Fall
kurz zusammen:
- Ein Verbraucher hatte mit einem Unternehmen einen Vertrag zur Erneuerung der
Elektroinstallation seines Hauses abgeschlossen.
- Das Unternehmen versäumte es jedoch, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht
zu informieren, das dem Verbraucher grundsätzlich 14 Tage lang zusteht, wenn
der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde.
- Das Unternehmen führte die Arbeiten durch, aber der Kunde weigerte sich zu
zahlen und widerrief stattdessen den Vertrag.
- Das Landgericht Essen vertrat die Ansicht, dass kein Anspruch mehr auf
Vergütung besteht. Das Gericht fragte sich jedoch, ob der Kunde keinen
Wertersatz leisten müsse. Andernfalls könnte dies dem Verbot