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    Verschwenden Sie keine Zeit  141  0 Kommentare Diese 10 Dinge sind steuerlich nicht absetzbar!

    Regenstauf (ots) - Die Steuererklärung hat gerade Hochsaison. Zumindest bei den
    Personen, die dazu verpflichtet sind, eine abzugeben, und sie selbst erstellen.
    Darum hat die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) die häufigsten Irrtümer der
    Steuerzahlenden eruiert und zusammengetragen. "So plausibel die einzelnen Punkte
    klingen mögen, sie sind es nicht wert, Zeit in das Sammeln, Ordnen und
    Zusammenrechnen von Belegen zu investieren. Denn diese Posten erkennt das
    Finanzamt steuerlich nicht an", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi.

    Platz 10: Heimfriseure

    Obwohl eine mobile Friseurin in den Haushalt des Steuerzahlers kommt und dort
    eine Dienstleistung erbringt, zählen die Kosten der Haarpflege nicht zu den
    haushaltsnahen Dienstleistungen. Begründung: Dieser Service hängt nicht mit der
    Haushaltsführung zusammen und kann in der Regel nicht vom Haushaltsmitglied
    selbst erledigt werden. Da es sich um eine personenbezogene Leistung handelt,
    ist sie nicht absetzbar. Ausnahme: der Hundefriseur, der ist schon absetzbar,
    sofern er nicht bar bezahlt wurde.

    Platz 9: Nachhilfeunterricht

    Für die meisten Schüler kann der Nachhilfeunterricht nicht abgesetzt werden. Es
    handelt sich nicht um Aus- und Fortbildungskosten, wie man als Laie denken
    könnte. Stattdessen erhalten Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge in Höhe
    von derzeit 8.952 Euro, mit denen diese Kosten abgegolten sind. Aber wie so oft,
    gibt es eine Ausnahme: Sind die schulischen Lücken durch einen beruflich
    bedingten Umzug eines Elternteils entstanden, lassen sich die Kosten für die
    Nachhilfe bis zu 1.181 Euro zu 75 Prozent oder im Rahmen der
    Umzugskostenpauschale geltend machen.

    Platz 8: Arbeitskleidung

    Alle Arten von Arbeitskleidung lassen sich absetzen. Das ist falsch! Bekleidung,
    die zwar branchenspezifisch und vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist, lässt sich
    nicht absetzen, wenn sie in der Freizeit getragen werden kann. Dies trifft z. B.
    auf das weiße Poloshirt der Arzthelferin oder auf den dunklen Anzug eines
    Bankers zu, ganz egal, ob die Personen ihre Arbeitskleidung auch tatsächlich in
    der Freizeit anhaben. Absetzbar ist ausschließlich spezielle Berufskleidung, wie
    der weiße Kittel eines Arztes, die Robe eines Richters oder die Mütze vom Koch,
    sofern der Arbeitgeber diese nicht zur Verfügung stellt.

    Platz 7: Führerschein

    Den Pkw-Führerschein zu machen, ist eine teure Angelegenheit. Die Kosten für die
    Fahrerlaubnis liegen aktuell bei rund 3.000 Euro. Leider ist der normale
    Führerschein so gut wie nicht absetzbar, auch wenn er dazu benötigt wird, um in
    die Arbeit zu kommen! Es sei denn, die Fahrerlaubnis wird für den Beruf und
    nicht privat benötigt. Bus- und Lkw-Fahrer können ihre Führerscheinkosten daher
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