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    Diesel-Abgasskandal  129  0 Kommentare
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    Rechtsschutzversicherung - ADAC muss Kosten für Dieselklage übernehmen!

    Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss laut Urteil des OLG Hamm die Kosten für eine Klage gegen BMW im Rahmen des Diesel-Abgasskandal übernehmen. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung nun auf Dieselkläger?

     

    Urteil des OLG Hamm - Was ist passiert?

    Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat den ADAC-Rechtsschutz zur Kostenübernahme für eine Dieselklage gegen BMW verurteilt. Der Käufer wollte Schadensersatzansprüche gegen BMW wegen Abgasmanipulationen an seinem BMW X1 geltend machen. Die Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch die Deckungszusage.

    Grund für die Verweigerung seien keine hinreichenden Erfolgsaussichten, obwohl bei dem PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vorliegen könnte. Das Gericht gab dem Dieselkäufer in zweiter Instanz recht: Es könne nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden, dass die Schadensersatzklage gegen BMW keinen Erfolg habe.

     

    Neue Welle an verbrecherfreundlichen Urteilen erwartet!

    Das OLG Hamm nimmt in seiner Entscheidung Bezug auf das neuste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (BGH) vom 21. März Bezug. Demnach löse das Thermofenster auch dann eine Schadensersatzpflicht aus, selbst wenn das sittenwidrige und vorsätzliche Handeln nicht nachgewiesen werden kann.

    Somit können Autobauern bereits dann haftbar gemacht werden, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Die deutschen Gerichte müssen das Urteil des EuGH nun und deutsches Recht umsetzen. Dies wird voraussichtlich zu einer weiteren Welle an verbraucherfreundlichen Urteilen führen, denn meist wurden Dieselverfahren bei denen es auf diese Frage ankommt, zurückgestellt.

     

    Gute Chancen für Verbraucher!

    Geschädigte Dieselkäufer sollten erneut eine Individualklage in Betracht ziehen, um Schadensersatz zu bekommen. Das Urteil des OLG Hamm hat die Deckungs- und Erfolgschancen der Verbraucher maßgeblich erhöht. Rechtsschutzversicherte Kläger sollten nun aktiv werden und gegenbenfalls ihren Anspruch auf Deckung jedenfalls gerichtlich durchsetzen.

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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