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    ROUNDUP/Medien  117  0 Kommentare Ex-Premier Johnson tritt als Abgeordneter zurück

    LONDON (dpa-AFX) - Der britische Ex-Premierminister Boris Johnson hat nach Ansicht eines Parlamentsausschusses das Unterhaus belogen und tritt deshalb als Abgeordneter zurück. Er lege sein Mandat mit sofortiger Wirkung nieder, teilte Johnson nach übereinstimmenden Berichten britischer Medien am Freitagabend mit. Er betonte zugleich, er habe kein Verständnis für die Vorwürfe des Ausschusses in dem Skandal um illegale Lockdown-Feiern in der Downing Street. Der Ausschuss zur "Partygate"-Affäre, in dem auch Abgeordnete von Johnsons Konservativer Partei vertreten sind, habe empfohlen, den Ex-Premier für zehn Tage zu suspendieren, hieß es.

    Er sei sehr traurig, das Parlament - zumindest vorerst - verlassen zu müssen, hieß es in Johnsons Mitteilung weiter. Aber er sei "auf antidemokratische Weise" von einem Ausschuss unter Vorsitz einer Politikerin der Labour-Partei "mit ungeheuerlicher Voreingenommenheit aus dem Parlament gedrängt" worden. Es sei eine Ehre gewesen, als Abgeordneter sowie Bürgermeister von London zu dienen, hieß es in der Mitteilung weiter. Inmitten schlechter Umfragewerte für die konservativen Tories kommt es nun zu einer Nachwahl in Johnsons Wahlkreis im Nordwesten Londons.

    Zuvor hatte ein Parlamentsausschuss das Ermittlungsergebnis an Johnson übergeben. Die Mitglieder des Privileges Committee hätten dem 58-Jährigen zwei Wochen Frist für eine Antwort eingeräumt, berichtete die BBC am Freitag. In dem "Warnschreiben" seien Kritikpunkte und entsprechende Beweise aufgelistet sowie die Strafe, die die Abgeordneten empfehlen wollen.

    Der Ausschuss untersucht, ob Johnson das Parlament in dem Skandal um illegale Lockdown-Partys in der Downing Street belogen hat. Während der Corona-Pandemie hatten sich Regierungsbeschäftigte immer wieder entgegen der Vorschriften in der Downing Street und Behörden zu Feiern mit Alkohol und Musik getroffen. Johnson und der amtierende Premierminister Rishi Sunak mussten wegen ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung jeweils eine Geldstrafe zahlen./bvi/DP/men






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