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    Gericht beurteilt Kündigung nach Beleidigung per WhatsApp

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundesarbeitsgericht prüft Kündigungen nach Beleidigungen in Chat-Gruppe.
    • Streit um geschützten Raum für private Meinungen und Beschimpfungen.
    • Chats wurden öffentlich, Arbeitgeber reagierte mit fristlosen Kündigungen.
    • Offene Frage: Wie bewertet das Gericht Äußerungen in geschlossenen Chat-Gruppen?
    Gericht beurteilt Kündigung nach Beleidigung per WhatsApp

    ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt sich am Donnerstag (9.30 Uhr) erstmals mit einem Fall, in dem es um Kündigungen nach Beleidigungen eines Managers in einer geschlossenen Chat-Gruppe im Internet geht. Bei dem Streitfall aus Niedersachsen stehen die höchsten deutschen Arbeitsrichter vor der Frage, ob eine WhatsApp-Gruppe unter Kollegen eine Art geschützter Raum ist, in dem private Meinungen und Beschimpfungen von Chefs ohne arbeitsrechtliche Folgen ausgetauscht werden können.

    Teile der Chats einer Gruppe von Arbeitnehmern aus dem betroffenen Unternehmen waren öffentlich geworden. Der Arbeitgeber hatte mit fristlosen Kündigungen reagiert.

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    Nach der Rechtsprechung sind Beleidigungen ebenso wie sexuelle Verfehlungen oder Diebstahl mögliche Gründe für fristlose Kündigungen von Arbeitnehmern. Offen ist, wie die Bundesarbeitsrichter schriftliche Äußerungen in eigentlich geschlossenen Chat-Gruppen wie bei dem Messaging-Dienst Whatsapp bewerten. Nach Angaben von Arbeitsrechtlern spielen Beleidigungen und grobe Schmähungen von Kollegen und Arbeitgebern in den sozialen Medien eine zunehmende Rolle auch bei Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten in Deutschland./rot/DP/stw

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    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der Meta Platforms (A) Aktie um -4,40 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -18,74 %.

    Die Marktkapitalisierung von Meta Platforms (A) bezifferte sich zuletzt auf 1,17 Bil..






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