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    Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

    Für Sie zusammengefasst
    • Barabfindung im Rahmen des Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt
    • Novartis BidCo Germany AG hält rund 91,17 % des Grundkapitals
    • Hauptversammlung am 27. August 2024 zur Beschlussfassung geplant

    EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
    Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

    12.07.2024 / 14:34 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Schlagwort(e): Squeeze-Out

    Planegg/München, 12. Juli 2024

     

    Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

     

    MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

    Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 91,17 % des Grundkapitals der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird. 

    Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich am 27. August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden.

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