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    VARTA AG: VARTA AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an - Seite 2



    Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt werden.

    Da ohne Umsetzung der Restrukturierungsvorhaben Verluste entstünden, die das Grundkapital der VARTA AG aufbrauchen, wird der Vorstand der VARTA AG kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.

    Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses der VARTA AG werden erst wieder möglich sein, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist. Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 verzögern und kann erst frühestens in der zweiten Augusthälfte 2024 erfolgen.



    Kontakt

    Investoren
    Emanuel Sican
    Head of Investor Relations
    IR@varta-ag.com

    Presse und Medien
    Jürgen Beilein
    Interim-Presseprecher
    PR@varta-ag.com

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    21.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: VARTA AG
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    Deutschland
    Telefon: +49 (0)791-921-0
    E-Mail: info@varta-ag.com
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