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Haier Smart Home Co., Ltd.: Dividendenbekanntmachung
- Dividende von Haier: 0,1043 EUR pro Aktie beschlossen.
- Auszahlung ab 16. August 2024, Stichtag 15. August.
- 10% Quellensteuer in China, Steuerabzug in Deutschland.
EQS-News: Haier Smart Home Co.,Ltd. / Schlagwort(e): Dividende Haier Smart Home Co., Ltd. |
Qingdao, Provinz Shandong, Volksrepublik China
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2024 hat beschlossen, je D-Namensstammaktie eine
Dividende pro Aktie in Höhe von EUR 0,1043413 brutto
Dividende pro Aktie in Höhe von EUR 0,0939072 abzgl. 10 % Quellensteuer in China
zahlbar ab 16. August 2024
für das Geschäftsjahr 2023 auszuschütten. Dividendenberechtigt sind diejenigen Aktionäre, für die am 15 August 2024(Stichtag) Aktien der Gesellschaft verbucht sind.
Der Wechselkurs von 1 EUR = 7,6797 RMB richtet sich nach dem Durchschnittswechselkurs der Woche unmittelbar vor der Hauptversammlung.
Die Notierung der Aktien der Gesellschaft erfolgt im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ab dem 16. August 2024 "ex-Dividende".
Die Auszahlung der Dividende über die Clearstream Banking AG erfolgt grundsätzlich unter Abzug einer chinesischen Quellensteuer in Höhe von 10 %. Die chinesische Quellensteuer kann grundsätzlich auf die auf chinesische Einkünfte entfallende deutsche Ertragsteuer anrechenbar, oder bei der Ermittlung der Einkünfte steuerlich abziehbar sein.
Eine inländische, die Kapitalerträge auszahlende Stelle (also in der Regel die jeweilige depotführende Stelle) wird die Dividenden einer in der Volksrepublik China ansässigen Gesellschaft an den in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner grundsätzlich unter Abzug deutscher Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auszahlen. Der Steuerabzug beträgt grundsätzlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % (effektiver Steuersatz somit 26,375 %) und ggf. zuzüglich Kirchensteuer (abhängig von der individuellen Konfession und vom Bundesland des Wohnsitzes). Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die Bruttodividende.
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