Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Wahlrechtsreform
Am 15. Juni 1949 wurde das Bundeswahlgesetz (BGBl S. 21) verkündet. In 20 Legislaturperioden gab es 26 Wahlrechts-Änderungsgesetze bzw. Änderungsversuche. Es gibt mehr Wahlrechtsgesetze als Legislaturperioden. Eine Unzahl von Verfassungsbeschwerden und Wahleinsprüchen waren die Folge. Doch mit keiner der vielen höchstrichterlichen Entscheidungen ist es den Verfassungsrichtern gelungen, Rechtsfrieden zu stiften. Der 20. Deutsche Bundestag hat
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Ein Beitrag von Manfred C. Hettlage.