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HPI AG: Einladung zur Gläubigerversammlung
- Einladung zur Gläubigerversammlung am 22.08.2024.
- HPI AG plant Umwandlung der Anleihe in Aktien.
- Zahlungsunfähigkeit droht, Beschlussfassung erforderlich.
EQS-News: HPI AG / Schlagwort(e): Anleihe
HPI AG: Einladung zur Gläubigerversammlung |
Die Einladung wird auf der Website der Gesellschaft unter
www.hpi-ag.com und voraussichtlich am 7. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
<ANFANG DER EINLADUNG>
HPI AG
München
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch die HPI AG, Fürstenrieder Str. 267, 81377 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 120160 (die „Gesellschaft “ oder die „Anleiheschuldnerin“) betreffend die
5% Wandelschuldverschreibung 2011/2024
Bestehend aus bis zu 1.500 Teilschuldverschreibungen
ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z
(nachstehend „HPI Anleihe“)
mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000 und einer Verzinsung von derzeit 5,00% p.a.,
eingeteilt in bis zu 1.500 Stück unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00
(jeweils eine „Teilschuldverschreibung“, die Teilschuldverschreibungen gemeinsam, die „Wandelanleihe“).
Die Anleiheschuldnerin ist künftig nicht mehr in der Lage, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, da sie keine Umsätze erwirtschaftet. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden soll ein
Mehrheitsbeschluss über die der Umwandlung der Wandelanleihe in Gesellschaftsanteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG mit Wirkung für sämtliche Anleihegläubiger gefasst werden.
Die Gesellschaft lädt hiermit sämtliche Inhaber einer Teilschuldverschreibung (jeweils ein „Anleihegläubiger “ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zu der am Donnerstag, den 22.08.2024 um 10:00
Uhr im „The Westin Grand Munich“ Hotel, Arabellastraße 6, 81925 München stattfindenden Gläubigerversammlung ein.
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