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    Restschuldversicherungen: Ausschluss psychischer Erkrankungen unwirksam

    Restschuldversicherungen: Ausschluss psychischer Erkrankungen unwirksam

    Das Landgericht Hamburg hat die Klausel der Société Générale Insurance für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW war gegen den Versicherer vor Gericht gezogen. 


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    Restschuldversicherungen: Ausschluss psychischer Erkrankungen unwirksam Das Landgericht Hamburg hat die Klausel der Société Générale Insurance für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW war gegen den Versicherer vor Gericht gezogen. Weiterlesen auf: finanzbusiness.de