Beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2024

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    +13,5 % zum Vorjahresmonat

    WIESBADEN (ots) -

    - 30,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2024 als im Mai 2023
    - 0,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Mai 2024 als im Mai 2023

    Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
    Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2024 um 13,5 %
    gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Die Zuwachsrate liegt damit wie schon in
    den Monaten Juni 2023 bis Mai 2024 wieder im zweistelligen Bereich, nachdem es
    im Juni 2024 mit +6,3 % einen einstelligen Zuwachs gegeben hatte. Bei den
    Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten
    Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche
    Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate
    davor.

    Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai 2024 gegenüber Mai 2023 um knapp ein
    Drittel gestiegen

    Im Mai 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 934
    beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 30,9 % mehr als im Mai 2023.

    Die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2024 gemeldeten
    Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,4 Milliarden
    Euro. Im Mai 2023 hatten die Forderungen bei knapp 4,0 Milliarden Euro gelegen.

    Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

    Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Mai 2024 in Deutschland insgesamt 5,6
    Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen
    auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,2 Fällen. Danach folgten
    die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen)
    mit 9,0 Insolvenzen und das Baugewerbe mit 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit
    7,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

    0,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Mai 2024 als im Vorjahresmonat

    Im Mai 2024 gab es 5 691 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
    Verbraucherinsolvenzen um 0,2 % gegenüber Mai 2023. Im April hatte der Anstieg
    noch +27,9 % betragen.

    Methodische Hinweise:

    Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
    Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
    beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

    Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juli
    2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
    Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
    amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

    Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
    Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
    zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
    Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
    Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
    Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
    sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
    überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
    technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
    miteinbezogen.

    Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
    Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
    werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
    und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
    wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften
    oder auch Einzelunternehmen.

    Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
    Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
    "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
    Bundesamtes.

    Weitere Informationen:

    Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
    GENESIS-Online.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

    Weitere Auskünfte:
    Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
    Telefon: +49 611 75 4592
    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5840079
    OTS: Statistisches Bundesamt



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