Widerruf statt Kündigung
BGH Urteil: So kommen Sie raus aus einer Basisrente
Eine Rürup-Rente zu kündigen ist nicht möglich. Doch ein BGH-Urteil zeigt nun, wie man einen solchen Vertrag loswerden kann.
Viele Selbständige haben zur Altersvorsorge eine sogenannte Basisrente (nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt) abgeschlossen. Der Gesetzgeber lockt dabei mit üppigen Steuervorteilen, denn der größte Teil der eingezahlten Beiträge kann steuerlich abgezogen werden werden. Doch nach einiger Zeit macht sich Enttäuschung bei vielen Versicherten breit: Hohe Kosten sorgen dafür, dass in etlichen Fällen auch Jahre nach Abschluss der Police der Wert niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Wer die Basisrente dann loswerden will, erlebt die nächste böse Überraschung. Eine Kündigung ist nämlich nicht vorgesehen. Zwar kann man die Beitragszahlung stilllegen, doch Auszahlungen gibt es erst bei Erreichen des Rentenalters. Die Ersparnisse sitzen also quasi in der Falle. Ein echtes Problem gerade für Selbständige, bei denen eine schwankende Auftragslage häufig zu Liquiditätsbedarf führen kann.
Der Widerruf einer Basisrente kann eine Notlösung für alle sein, die vorzeitig an ihr Geld kommen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung den Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert hat. Ist das der Fall, dann kann der Vertrag rückabgewickelt werden – der Versicherte erhält sein Geld zurück.
Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob ihr Vertrag von dem Urteil betroffen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil (Az. IV ZR 40/22) gegen die Allianz Versicherung entschieden, dass die in einer Basisrente verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. In dem Text fehlt der Verweis darauf, dass der Versicherte bei einem Widerruf innerhalb der regulären Frist von 30 Tagen nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung der gezahlten Prämien hat, sondern auch auf darauf entstandene sogenannte Nutzungen, also beispielsweise Zinsen.
Dieser Fehler führt laut BGH dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Ein Vertrag kann also noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Im fraglichen Fall hatte der Kunde die Basisrente im Jahr 2009 abgeschlossen und erst zehn Jahre später, also 2019, widerrufen. Er erhält nun den Rückkaufswert seiner Police zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten ausgezahlt. Diese Kosten sind bei Basisrenten erfahrungsgemäß sehr hoch und machen einen Widerruf für den Kunden besonders lukrativ.
Brisant ist das Urteil des BGH, weil es eine große Zahl von Versicherten betrifft. Denn der Fehler in den Vertragsunterlagen findet sich nicht nur bei der Allianz, sondern bei zahlreichen weiteren Versicherungen. Nach unseren Analysen fehlt die Information in nahezu jeder Rürup-Rente, die zwischen 2008 und 2010 abgeschlossen wurde. Auch andere Zeiträume können betroffen sein. Dementsprechend trifft das BGH-Urteil auf viele zehntausend Verträge zu. Zudem gibt neben dem nun vom BGH bemängelten Punkt diverse weitere Fehler, die den Widerruf einer Basisrente rechtfertigen.
Versicherte, die an einer Rückabwicklung und vorzeitigen Auszahlung ihrer Basisrente interessiert sind, sollten ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen, beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf.