Argyle Resources beruft Marianne Richer-Laflèche zur Direktorin und gewährt dem Board of Directors erste Optionen
Calgary, Alberta – 13. August 2024 / IRW-Press / Argyle Resources Corp. (CSE: ARGL) („Argyle“ oder das „Unternehmen“), ein Mineralexplorationsunternehmen, freut sich, bekannt zu geben, dass Marianne Richer-Laflèche mit sofortiger Wirkung in das Board of Directors des Unternehmens (das „Board“) berufen wurde. Im Zusammenhang mit der Berufung wird Herr Binny Jassal zurücktreten.
Frau Richer-Laflèche ist als Rechtsanwältin bei BCF LLP, Niederlassung Montréal, tätig, wo sie auf Fusionen und Übernahmen (M&A), Investmentfonds, Corporate Governance und die Gestaltung geschäftlicher Verträge spezialisiert ist. Vor ihrer Tätigkeit bei BCF arbeitete Frau Richer-Laflèche in einer anderen großen kanadischen Anwaltskanzlei, in der sie bei zwei Gelegenheiten Kunden in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Consulting-Engineering betreute. Frau Richer-Laflèche ist Absolventin der Université Laval und schließt derzeit einen Master-Studiengang an der London School of Economics and Political Sciences ab. Sie fungierte als Direktorin und Corporate Secretary für mehrere Unternehmen und ist Mitglied des Boards bei verschiedenen privaten Organisationen und börsennotierten Unternehmen.
„Marianne bringt vielfältige Erfahrungen in den Bereichen M&A, geschäftliche Verträge und Corporate Governance mit, die eine ausgezeichnete Ergänzung für unser Board darstellen. Neben ihrem rechtlichen Hintergrund ist es von herausragender Bedeutung, ein französischsprachiges Board-Mitglied im Team zu haben, da wir die Explorationen in unseren Quarzsandprojekten in Quebec ausbauen wollen“, sagte Jeff Stevens, CEO. „Ich möchte mich im Namen des Boards außerdem bei Herrn Binny Jassal für seine Dienste und seine Beratung im Rahmen des Übergangs von Argyle von einem Privatunternehmen zu einem börsennotierten Unternehmen bedanken. Er hat wertvolle Beiträge geleistet, und wir wünschen ihm für seine zukünftige Laufbahn alles Gute.“
Das Unternehmen gibt ferner bekannt, dass das Board die Ablösung seines bestehenden zu 10 % rollierenden Optionsplans zu einem Omnibus Equity Incentive Plan („Omnibus Plan“) genehmigt hat. Gemäß dem Omnibus Plan darf die Anzahl der Stammaktien gemäß der genehmigten Aktienstruktur des Unternehmens („Stammaktien“), die für die Ausgabe im Rahmen der Optionsgewährung nach dem Omnibus Plan reserviert ist, insgesamt 10 % der zum jeweiligen Zeitpunkt ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien auf einer rollierenden Basis nicht übersteigen, und die maximale Anzahl der Stammaktien, die für SARs, RSUs, DSUs und PSUs auszugeben sind, welche nach dem Omnibus Plan ausgegeben werden, darf zum Tag des Inkrafttretens insgesamt die Anzahl der Stammaktien, die 10 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien repräsentieren, nicht übersteigen. Der Omnibus Plan unterliegt der Genehmigung der Aktionäre auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens.