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    Neotech Metals gibt Abänderung seiner LIFE-Finanzierung bekannt

    NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR AUSSENDUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

     

    Vancouver, British Columbia – 13. August 2024 / IRW-Press / Neotech Metals Corp. (CSE: NTMC | OTC: NTMFF | FWB: V690) („Neotech“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass die Bedingungen seiner bereits am 24. Juni 2024 angekündigten Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (LIFE-Finanzierung) (das „Angebot“) abgeändert wurden. Der Gesamterlös soll in einem Bereich von mindestens 1.350.000 $ und höchstens 2.500.000 $ liegen und sich aus mindestens 9.000.000 Einheiten des Unternehmens (die „Einheiten“) und bis zu maximal 16.666.667 Einheiten zum Preis von 0,15 $ pro Einheit zusammensetzen. Jede Einheit soll aus einer Stammaktie aus der autorisierten Aktienstruktur des Unternehmens (jeweils eine „Stammaktie“) und einem Stammaktienkaufwarrant (ein „Warrant“) des Unternehmens bestehen. Jeder Warrant berechtigt dessen Inhaber zum Kauf einer zusätzlichen Stammaktie (eine „Warrant-Aktie“) des Unternehmens, die innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum zum Preis von 0,25 $ pro Warrant-Aktie erworben werden kann.

     

    Die Warrants unterliegen einer Fälligkeitsklausel (vorzeitige Fälligkeit), die besagt, dass, wenn der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens (die „Aktien“) an der Canadian Securities Exchange an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen einen Betrag von 0,50 $ pro Aktie übersteigt, das Unternehmen über eine Pressemitteilung bekannt geben kann, dass die Ausübungsfrist der Warrants auf 30 Tage nach diesem Ereignis verkürzt wird.

     

    Das Unternehmen kann bestimmten Vermittlern ein Honorar bezahlen, das einer Barprovision in Höhe von bis zu 7 % des Gesamt-Bruttoerlöses aus dem Angebot sowie Vermittler-Warrants im Wert von 7 % der insgesamt im Rahmen des Angebots gezeichneten Einheiten entspricht.

     

    Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden behördlichen Auflagen und in Übereinstimmung mit der Vorschrift National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions („NI 45-106“) (Ausnahmen von der Prospektpflicht) werden die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Einheiten Käufern mit Wohnsitz in den kanadischen Provinzen (mit Ausnahme von Quebec) angeboten. Es gilt die Ausnahmeregelung für Finanzierungen börsennotierter Emittenten gemäß Teil 5A.2 der Vorschrift NI 45-106 (Listed Issuer Financing Exemption). Im Sinne der Vorschrift NI 45-106 sind die im Rahmen des Angebots an zeichnende Personen mit Wohnsitz in Kanada ausgegebenen Wertpapiere an keine Weiterverkaufsbeschränkungen gebunden.

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