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    Studio Babelsberg AG - Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

    Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, erhalten die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,23 je auf den Namen lautende Stückaktie („SB AG-Aktie“) für jedes volle Geschäftsjahr der Studio Babelsberg AG abzüglich von der Studio Babelsberg AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, woraus sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,20 je SB AG-Aktie ergibt.

    Der am 2. September 2024 zu wenig ausgezahlte Betrag der geschuldeten Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,01 je SB AG-Aktie wird am 4. September 2024 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG.

    Potsdam, im September 2024
    Studio Babelsberg AG
    Der Vorstand
    Kino BidCo GmbH
    Die Geschäftsführung




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    Studio Babelsberg AG - Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, …