Bundesrechnungshof sieht Finanzen der Fraktionen kritisch
140 Millionen Euro muss der Steuerzahler im Jahr den Fraktionen des Bundestages für ihre Arbeit überlassen. Darin nicht enthalten sind die Kosten für Büromaterial, was die Abgeordneten für ihre Wahlkreisbüros erhalten oder die Lohnkosten der Mitarbeiter der Abgeordneten. 140 Millionen Euro erhalten die Fraktionen allein dafür, ihre Arbeit zu organisieren. Parteiarbeit dürfen sie dabei ausdrücklich
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Ein Beitrag von Mario Thurnes.