Zeus North America Mining Corp. meldet Abschluss der zuvor angekündigten Privatplatzierung
Vancouver (British Columbia), 9. September 2024 / IRW-Press / Zeus North America Mining Corp. (vormals Umdoni Exploration Inc.) (CSE: ZEUS) (OTCQB: ZUUZF) (FRANKFURT: O92) (das „Unternehmen“ oder „Zeus“) freut sich bekannt zu geben, dass es seine bereits zuvor bekannt gegebene nicht vermittelte Privatplatzierung (die „Platzierung“) durch die Ausgabe von 5.664.400 Einheiten („Einheiten“) zu einem Preis von 0,25 $ pro Einheit (Bruttoeinnahmen von 1.416.100 $) abgeschlossen hat.
Jede Einheit bestand aus einer Stammaktie und einem Warrant auf den Erwerb einer ganzen Aktie (jeweils ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt seinen Inhaber, bis 6. September 2026 eine zusätzliche Stammaktie zu einem Preis von 0,35 $ zu erwerben.
Das Unternehmen hat in Zusammenhang mit den Einnahmen, die das Unternehmen von Investoren erhalten hat, die ihm vermittelt wurden, Vermittlungsgebühren in Höhe von 7 % gezahlt, die aus Barmitteln in Höhe von 74.970 $ und nicht übertragbaren Makler-Warrants (jeweils ein „Makler-Warrant“) in Höhe von 299.880 bestehen. Jeder Vermittler-Warrant weist dieselben Bedingungen auf wie die Warrants. Alle im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag, die am 6. Januar 2025 endet.
Der Erlös aus der Platzierung werden für Explorationsprogramme auf den Kupferprojekten des Unternehmens in Idaho, einschließlich des Vorzeigeprojekts Cuddy Mountain, sowie als allgemeines Working Capital verwendet werden.
Insider des Unternehmens haben im Rahmen der Platzierung Einheiten gezeichnet. Die Ausgabe der Einheiten an die Insider im Rahmen der Platzierung (die „Insider-Beteiligung“) wird als Transaktion mit einer nahestehenden Partei gemäß Multilateral Instrument 61-101 („MI 61-101“) erachtet. Das Unternehmen beabsichtigt, sich auf die Ausnahmen von der Bewertung und den Genehmigungsanforderungen für Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101, Abschnitte 5.5(b) und 5.7(1)(a) hinsichtlich Insider-Beteiligungen zu berufen.
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