EQS-Adhoc
ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein
- ESPG AG leitet StaRUG-Restrukturierung ein.
- Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt.
- Investoren sichern 9,5 Mio. EUR Liquidität zu.
EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Immobilien
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
- Restrukturierungsplan soll vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt
- Investoren sichern für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zu
Köln, 10. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben
nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen.
Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024 anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht
erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige
und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.
Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Beteiligung
der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis Ende Oktober
2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024 anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr erfolgen.
Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des
Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses
informieren.
Ende der Insiderinformation
10.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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