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    BGH urteilt zu Rückzahlungsanspruch von Verbraucherverband

    Für Sie zusammengefasst
    • BGH entscheidet über Rückerstattung durch Verbraucherverband.
    • vzbv klagt gegen Festivalveranstalter wegen Gebühr.
    • Vorinstanzen lehnten direkte Rückzahlung an Verbraucher ab.

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will am Mittwoch (8.30 Uhr) zu der Frage entscheiden, ob ein Verbraucherverband vor Gericht eine direkte Rückerstattung für einzelne Verbraucher einklagen kann. Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Veranstalter eines Festivals wegen einer mutmaßlich zu unrecht erhobenen Gebühr geklagt. (Az. I ZR 168/23).

    Um auf dem Festivalgelände zu bezahlen, konnten Besucher Armbänder kaufen und mit Geld aufladen. Was nicht ausgegeben wurde, konnte nachher über ein Eventportal zurückerstattet werden. Eine Gebühr von 2,50 Euro wurde dabei aber einbehalten. Die Verbraucherzentrale hielt das für rechtswidrig - und zog gegen den Veranstalter vor Gericht.

    Dass die Rückerstattungsgebühr unzulässig ist, hätten in den Vorinstanzen schon das Landgericht und Oberlandesgericht Rostock bestätigt, sagt vzbv-Referentin Jana Brockfeld. "Der Schwerpunkt ist nun: Ist der Veranstalter verpflichtet, diese Gebühr direkt an die Verbraucher zurückzuerstatten? Geht unser Beseitigungsanspruch, den wir als Verbraucherverband haben, so weit?"

    Das Oberlandesgericht hatte das zuvor verneint. Auch wenn die vom Festivalbetreiber einbehaltenen Gebühren unwirksam seien, stehe dem vzbv kein Anspruch auf Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher zu. Die Verbraucherschützer hätten vor Gericht höchstens die Information der Verbraucher über ihr Recht auf Rückforderung beantragen können. Das sei hier aber nicht geschehen./jml/DP/nas





    dpa-AFX
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