Wirtschaft
Erste CO2-Abscheidungsanlagen sollen vor 2030 kommen
Foto: Wirtschaftsministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In den kommenden fünf Jahren sollen in Deutschland mindestens drei industrielle Großanlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid entstehen. Bisher gibt es keine
einzige.
Geplant sind die Investitionen an Standorten zur Zement- und Kalkherstellung sowie an einer Müllverbrennungsanlage. Das sieht eine neue Strategie der Bundesregierung zum Umgang mit Kohlenstoff vor, die das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien gegeben hat. In der 49 Seiten starken "Carbon-Management-Strategie", über die die FAZ berichtet, heißt es, die Regierung strebe an, "dass in Deutschland bereits vor 2030 jeweils mindestens ein großskaliges CO2-Abscheideprojekt in der Zement- und Kalkindustrie sowie an einer Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen wird." Konkrete Orte und Kosten werden nicht genannt.
Geplant sind die Investitionen an Standorten zur Zement- und Kalkherstellung sowie an einer Müllverbrennungsanlage. Das sieht eine neue Strategie der Bundesregierung zum Umgang mit Kohlenstoff vor, die das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien gegeben hat. In der 49 Seiten starken "Carbon-Management-Strategie", über die die FAZ berichtet, heißt es, die Regierung strebe an, "dass in Deutschland bereits vor 2030 jeweils mindestens ein großskaliges CO2-Abscheideprojekt in der Zement- und Kalkindustrie sowie an einer Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen wird." Konkrete Orte und Kosten werden nicht genannt.
Die "CMS" abgekürzte Strategie ist die Langfassung eines Eckpunktepapiers, welches das Bundeskabinett zusammen mit einer Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes Ende Mai verabschiedet hat. Beide
Entwürfe sehen vor, das bisherige Defacto-Verbot der Abscheidung, des Transports, der Verpressung und der Lagerung von CO2 aufzuheben. Auch die Verwendung des gebundenen Gases wird zulässig, genannt
Carbon Capture and Utilisation (CCU).
Das abgeschiedene Kohlendioxid soll in geologisch geeigneten Formationen im Meeresboden außerhalb von Schutzzonen eingelagert und auch außer Landes gebracht werden können. Die Speicherung an Land ist nur möglich, wenn einzelne Bundesländer das beantragen (Opt-In-Lösung). Die Kohlenstoffverwertung wird sich der Strategie zufolge auf Industrien beschränken, in denen sich der Ausstoß von CO2 überhaupt nicht oder nur schwer vermeiden lässt. Ersteres gilt für Zement und Kalk, weil dort Öl oder Gas nicht nur als Brenn-, sondern auch als Grundstoffe fungieren, die sich bisher nicht substituieren lassen. Ebenso entsteht in der thermischen Abfallbehandlung, der Müllverbrennung, unweigerlich CO2.
Die Bundesregierung stellt klar, dass die Kohlenstoffvermeidung auf dem Weg zur geplanten Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 Priorität habe. Dazu gehört der Ausbau erneuerbarer Energien, welche auch die Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen Industrien oder Verkehrsträgern ermöglichen sollen. Der Umstieg sei aber nicht in allen Feldern möglich, weshalb kein Weg um CCS und CCU vorbeiführe. Auch Negativemissionen sind auf diese Weise geplant, also das Herausfiltern und Verwahren von CO2 aus der Luft, um zum Beispiel unvermeidbare Emissionen in der Landwirtschaft zu kompensieren. Um Fehlanreize in der Dekarbonisierung zu vermeiden, wird die Anwendung der neuen Techniken auf wenige Felder beschränkt. Völlig ausgeschlossen sind CCS und CCU etwa in der Kohleverstromung, um den bis spätestens 2035 geplanten Kohleausstieg nicht zu gefährden.
Das abgeschiedene Kohlendioxid soll in geologisch geeigneten Formationen im Meeresboden außerhalb von Schutzzonen eingelagert und auch außer Landes gebracht werden können. Die Speicherung an Land ist nur möglich, wenn einzelne Bundesländer das beantragen (Opt-In-Lösung). Die Kohlenstoffverwertung wird sich der Strategie zufolge auf Industrien beschränken, in denen sich der Ausstoß von CO2 überhaupt nicht oder nur schwer vermeiden lässt. Ersteres gilt für Zement und Kalk, weil dort Öl oder Gas nicht nur als Brenn-, sondern auch als Grundstoffe fungieren, die sich bisher nicht substituieren lassen. Ebenso entsteht in der thermischen Abfallbehandlung, der Müllverbrennung, unweigerlich CO2.
Die Bundesregierung stellt klar, dass die Kohlenstoffvermeidung auf dem Weg zur geplanten Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 Priorität habe. Dazu gehört der Ausbau erneuerbarer Energien, welche auch die Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen Industrien oder Verkehrsträgern ermöglichen sollen. Der Umstieg sei aber nicht in allen Feldern möglich, weshalb kein Weg um CCS und CCU vorbeiführe. Auch Negativemissionen sind auf diese Weise geplant, also das Herausfiltern und Verwahren von CO2 aus der Luft, um zum Beispiel unvermeidbare Emissionen in der Landwirtschaft zu kompensieren. Um Fehlanreize in der Dekarbonisierung zu vermeiden, wird die Anwendung der neuen Techniken auf wenige Felder beschränkt. Völlig ausgeschlossen sind CCS und CCU etwa in der Kohleverstromung, um den bis spätestens 2035 geplanten Kohleausstieg nicht zu gefährden.
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