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SdK ruft Anleiheinhaber der Gecci Investment KG zur Interessensbündelung auf
- SdK ruft Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf.
- Gecci Investment KG hat Bauarbeiten offenbar eingestellt.
- Zinsen seit 2022 fällig, Anleihebedingungen unklar.
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache SdK ruft Anleiheinhaber der Gecci Investment KG zur Interessensbündelung auf |
Die Gecci Investment KG hat 2020 die Anleihe 2020/2027 (ISIN: DE000A289QS7 / WKN: A289QS) und die Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3E46C5, WKN: A3E46C) im Nominalwert von je 8 Mio. Euro emittiert. Die Gecci-Gruppe begann 2021 mit dem Bau von zehn Häusern im Bockenemer Ortsteil Bültum und betonte, die nötigen Baustoffe bereits gekauft zu haben. Das Geschäftsmodell sah eine sogenannte „Mietübereignung“ vor, bei der der Käufer zunächst über 23 bis 32 Jahre Miete zahlt, bevor das Wohnhaus in sein Eigentum übergeht. Der Geschäftsführer Gerald Evans ist im Mai 2024 verstorben. Presseberichten zufolge wird derzeit in Bültum nicht weitergebaut und Gecci habe im Juli 2024 „wegen Betriebs- und Büroauflösung“ zahlreiche Maschinen sowie Bau- und Büromaterial zum Verkauf angeboten. Zinsen auf die beiden Anleihen wurden zuletzt 2022 gezahlt.
Die Geschehnisse werfen aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) erhebliche Fragen auf. Denn im Oktober 2022 teilte Gecci noch mit, dass die Vorräte aus Baustoffen für die nächsten drei Jahre ausreichen und Kosten für die Mieten für Baumaschinen, Baugeräte und Werkzeuge nicht anfallen würden, da diese im Eigentum der Gecci geführt werden. Das Geschäftsergebnis übertreffe deutlich die Erwartungen und sei stabil. Aus Sicht der SdK sind die Verflechtungen innerhalb der Gecci-Gruppe undurchsichtig. Zudem ist fraglich, wie das Geschäftsmodell der Mitübereignung stabil laufen soll, wenn die Bauarbeiten derzeit offenbar eingestellt sind und auch 2022 die Immobilien noch nicht fertig gestellt worden sind und somit keine Mieteinnahmen eingegangen sein dürften. Auch der Verkauf von Baumaschinen, die angeblich im Eigentum der Gecci GbR, einer Gesellschaft mit Gerald Evans und seiner Frau Anja Evans als Gesellschafter, stehen, nach den bisherigen Aussagen aber möglicherweise mit Anleihegelder bezahlt worden sind, wirft Fragen auf. Im Handelsregister ist für die Emittentin immer noch der verstorbene Gerald Evans als Geschäftsführer eingetragen. Die Anleihen sind nach einer Ad-hoc-Mitteilung der Emittentin vom 25.01.2021 mit erstrangigen Grundschulden für alle zehn Grundstücke, auf denen gebaut werden soll, besichert. Dies widerspricht den Anleihebedingungen, nach denen die Anleihen dinglich nicht besicherte Verbindlichkeiten darstellen.
Für beide Anleihen bestehen fällige Zinsansprüche seit der letzten Zinszahlung 2022. Eine Kündigung der Anleihen wegen Zahlungsverzug und somit Einforderung des vollen Nominalbetrags ist hingegen nach den Anleihebedingungen nur wirksam, sofern Kündigungen für mindestens 25% des ausstehenden Nominalbetrags der jeweiligen Anleihe erklärt werden.
Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/gecci registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen sowie rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 17.09.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Gecci Invest KG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
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