Karlsruhe: AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag
Die Organklagen der AfD-Fraktion seien teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen worden, so die Karlsruher Richter. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages liegt demnach nicht vor. Die AfD könne sich zwar
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