Zwei von fünf Ärzten wurden körperlich angegriffen
Ein Schwerverletzter kommt in die Klinik. Alltag. Sollte man meinen. Doch der Verletzte ist Angehöriger einer Familie. Also einer „Familie“. Einer, die sich über dem Gesetz stehen sieht. Die sich vom deutschen Staat in dieser Sicht auch bestätigt sieht, etwa indem der Verurteilte solcher „Familien“ aussuchen lässt, wann sie ihre Haft antreten wollen. Die Angehörigen
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Ein Beitrag von Mario Thurnes.