Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden, Wahlfreiheit der Verbraucher stärken (FOTO)
Berlin (ots) - Zum Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aus
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt PKV-Verbandsdirektor
Florian Reuther.
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich
zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten
Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze
- oder besser Versicherungspflichtgrenze - soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300
Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen
Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV
und PKV noch stärker als bisher.
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt PKV-Verbandsdirektor
Florian Reuther.
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich
zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten
Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze
- oder besser Versicherungspflichtgrenze - soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300
Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen
Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV
und PKV noch stärker als bisher.
Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine
"Arbeitnehmer-Bürgerversicherung". Die Politik sollte endlich zum Normalzustand
zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der
Beitragsbemessungsgrenze senken - im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher.
Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein
leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten
Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen
entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die
Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle
Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich
Versicherte spürbar profitieren.
Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der
Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende
2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im
Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die
frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt
werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker
beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650
Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der
Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.
Zur Stellungnahme (https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-einer-verordn
ung-ueber-massgebende-rechengroessen-der-sozialversicherung-fuer-2025/) des
PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2025.
Pressekontakt:
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail: mailto:stefan.reker@pkv.de
Internet: http://www.pkv.de
X/Twitter: http://www.twitter.com/pkv_verband
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58188/5867356
OTS: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
"Arbeitnehmer-Bürgerversicherung". Die Politik sollte endlich zum Normalzustand
zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der
Beitragsbemessungsgrenze senken - im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher.
Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein
leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten
Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen
entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die
Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle
Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich
Versicherte spürbar profitieren.
Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der
Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende
2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im
Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die
frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt
werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker
beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650
Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der
Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.
Zur Stellungnahme (https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-einer-verordn
ung-ueber-massgebende-rechengroessen-der-sozialversicherung-fuer-2025/) des
PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2025.
Pressekontakt:
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
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Telefax 030 / 20 45 89 - 33
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Internet: http://www.pkv.de
X/Twitter: http://www.twitter.com/pkv_verband
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58188/5867356
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