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    Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden, Wahlfreiheit der Verbraucher stärken (FOTO)

    Berlin (ots) - Zum Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aus
    dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt PKV-Verbandsdirektor
    Florian Reuther.

    Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich
    zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten
    Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze
    - oder besser Versicherungspflichtgrenze - soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300
    Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen
    Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV
    und PKV noch stärker als bisher.

    Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine
    "Arbeitnehmer-Bürgerversicherung". Die Politik sollte endlich zum Normalzustand
    zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der
    Beitragsbemessungsgrenze senken - im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher.
    Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein
    leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten
    Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen
    entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die
    Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle
    Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich
    Versicherte spürbar profitieren.

    Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der
    Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende
    2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im
    Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die
    frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt
    werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
    den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker
    beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650
    Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der
    Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.

    Zur Stellungnahme (https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-einer-verordn
    ung-ueber-massgebende-rechengroessen-der-sozialversicherung-fuer-2025/) des
    PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen
    der Sozialversicherung für 2025.

    Pressekontakt:

    Stefan Reker
    - Geschäftsführer -
    Leiter des Bereiches Kommunikation
    Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
    Heidestraße 40
    10557 Berlin
    Telefon 030 / 20 45 89 - 44
    Telefax 030 / 20 45 89 - 33
    E-Mail: mailto:stefan.reker@pkv.de
    Internet: http://www.pkv.de
    X/Twitter: http://www.twitter.com/pkv_verband

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58188/5867356
    OTS: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.



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