Mehr als jede vierte geprüfte Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Jahr 2023 mangelhaft
WIESBADEN (ots) -
- Gut ein Viertel der geprüften Ölheizungen und über die Hälfte der
Biogasanlagen weisen Mängel auf - technische Mängel überwiegen
- Anteil der mangelhaften Anlagen von 2018 bis 2023 leicht gesunken
- Statistik wird nach sechs Jahren eingestellt
Im Jahr 2023 wurde bei mehr als jeder vierten (28,5 %) der insgesamt 226 617
geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - dazu zählen etwa
Ölheizungen, Tankstellen, Lager- und Abfüllanlagen - Mängel festgestellt. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen 44 218 Anlagen (19,5 %
aller geprüften Anlagen) geringfügige, 20 238 Anlagen (8,9 %) erhebliche und 48
Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf. Seit Beginn der Erhebung veränderte
sich der Anteil mangelhafter Anlagen damit geringfügig von 32,7 % im Jahr 2018
auf 28,5 % im Jahr 2023, in dem die Erhebung letztmalig durchgeführt wurde.
- Gut ein Viertel der geprüften Ölheizungen und über die Hälfte der
Biogasanlagen weisen Mängel auf - technische Mängel überwiegen
- Anteil der mangelhaften Anlagen von 2018 bis 2023 leicht gesunken
- Statistik wird nach sechs Jahren eingestellt
Im Jahr 2023 wurde bei mehr als jeder vierten (28,5 %) der insgesamt 226 617
geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - dazu zählen etwa
Ölheizungen, Tankstellen, Lager- und Abfüllanlagen - Mängel festgestellt. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen 44 218 Anlagen (19,5 %
aller geprüften Anlagen) geringfügige, 20 238 Anlagen (8,9 %) erhebliche und 48
Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf. Seit Beginn der Erhebung veränderte
sich der Anteil mangelhafter Anlagen damit geringfügig von 32,7 % im Jahr 2018
auf 28,5 % im Jahr 2023, in dem die Erhebung letztmalig durchgeführt wurde.
Biogasanlagen überdurchschnittlich häufig mit Mängeln
Über drei Viertel (76,9 % bzw. 174 336) der im Jahr 2023 geprüften Anlagen waren
Ölheizungen. Mehr als jede vierte (27,7 % oder 48 313) dieser Ölheizungen wies
mindestens einen Mangel auf. In den Jahren ab 2018 zeigte sich dieser Anteil als
sehr konstant. Den größten Anteil mangelhafter Anlagen wiesen seit 2018 die
Biogasanlagen auf: Mehr als jede zweite (2018: 63,0 %, 2023: 56,7 %) geprüfte
Biogasanlage war mangelhaft, damit lag der Anteil hier fast doppelt so hoch wie
der Durchschnitt über alle Anlagearten.
Technische Mängel bei etwa drei Viertel der mangelhaften Anlagen
Von den 64 504 geprüften Anlagen mit Mängeln wiesen 48 669 (75,5 %) mindestens
einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und
Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15 835 Anlagen (24,5 %)
wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch
angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18 110 Anlagen (28,1 %) wurde
zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel identifiziert.
Methodische Hinweise:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen zum Schutz der Umwelt
regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige
Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein.
Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei
gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel
beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite
Vereinheitlichung der Prüfpflichten dieser Anlagen vorgenommen. Damit verbunden
wurde eine Statistik eingeführt, die ab dem Berichtsjahr 2018 die Ergebnisse
nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist. Mit der Änderung des
Umweltstatistikgesetzes im Mai 2024 wurde die Statistik nach sechs Jahren
eingestellt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 32331) bereit.
Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer
Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet
schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten
von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren
Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads.
Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release
bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Statistiken der Wasserwirtschaft und
der klimawirksamen Stoffe,
Telefon: +49 611 75 8950
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5868612
OTS: Statistisches Bundesamt
Über drei Viertel (76,9 % bzw. 174 336) der im Jahr 2023 geprüften Anlagen waren
Ölheizungen. Mehr als jede vierte (27,7 % oder 48 313) dieser Ölheizungen wies
mindestens einen Mangel auf. In den Jahren ab 2018 zeigte sich dieser Anteil als
sehr konstant. Den größten Anteil mangelhafter Anlagen wiesen seit 2018 die
Biogasanlagen auf: Mehr als jede zweite (2018: 63,0 %, 2023: 56,7 %) geprüfte
Biogasanlage war mangelhaft, damit lag der Anteil hier fast doppelt so hoch wie
der Durchschnitt über alle Anlagearten.
Technische Mängel bei etwa drei Viertel der mangelhaften Anlagen
Von den 64 504 geprüften Anlagen mit Mängeln wiesen 48 669 (75,5 %) mindestens
einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und
Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15 835 Anlagen (24,5 %)
wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch
angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18 110 Anlagen (28,1 %) wurde
zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel identifiziert.
Methodische Hinweise:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen zum Schutz der Umwelt
regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige
Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein.
Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei
gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel
beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite
Vereinheitlichung der Prüfpflichten dieser Anlagen vorgenommen. Damit verbunden
wurde eine Statistik eingeführt, die ab dem Berichtsjahr 2018 die Ergebnisse
nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist. Mit der Änderung des
Umweltstatistikgesetzes im Mai 2024 wurde die Statistik nach sechs Jahren
eingestellt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 32331) bereit.
Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer
Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet
schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten
von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren
Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads.
Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release
bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Statistiken der Wasserwirtschaft und
der klimawirksamen Stoffe,
Telefon: +49 611 75 8950
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5868612
OTS: Statistisches Bundesamt