Haftstrafen für Klimaaktivisten wegen Sabotage von Ölleitung
- Zwei Klimaaktivisten wegen Sabotage verurteilt.
- Haftstrafen: 7 Monate und 3 Monate ohne Bewährung.
- Aktionen stoppte Ölfluss, berufen sich auf Notstand.
NEUBRANDENBURG/SCHWEDT (dpa-AFX) - Wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs sind zwei Klimaaktivisten zu Haftstrafen verurteilt worden. Weil sie noch im Gerichtssaal weitere Straftaten "zur Rettung des Weltklimas" ankündigt hätten, habe das Amtsgericht Neubrandenburg die mehrmonatigen Haftstrafen gegen das 69- und 74-jährige Mitglied der Gruppe Letzte Generation nicht zur Bewährung ausgesetzt, erklärte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil.
Der Jüngere wurde zu sieben Monaten verurteilt unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung aus Bayern. Der Ältere erhielt drei Monate. Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern im April 2022 wurden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt. Sie bestritten die Taten laut Gerichtssprecherin nicht. "Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können."
In einem Fall Ölfluss gestoppt
Am 27. April 2022 waren die beiden bei Demmin in eine Pumpstation eingedrungen, die zur brandenburgischen Raffinerie PCK Schwedt gehört. Sie beschädigten laut Gericht dabei einen Maschendrahtzaun sowie die Sicherungskette eines Drehrads. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dort allerdings ohnehin kein Öl gepumpt. Zwei Tage später drangen beide unweit der brandenburgischen Grenze in eine Pumpstation ein, beschädigten erneut den Zaun und eine Sicherungskette und stoppten tatsächlich den Ölfluss, so dass zeitweise in einen Notbetrieb geschaltet werden musste. Die Leitung versorgt die Raffinerie mit Öl vom Rostocker Hafen.
Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die aus Süddeutschland kommenden Aktivisten, die laut Gericht schon andere Straftaten im Rahmen ihres Aktivismus begangen haben, hatten Freispruch beantragt und sich mit Blick auf das Weltklima auf einen Notstand berufen. Strafbefehle mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro hatten beide nicht akzeptiert, deshalb war es zur Verhandlung gekommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig./chh/DP/ngu