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Scherzer & Co. AG berichtet über das erste Halbjahr 2024
- Scherzer & Co. AG meldet Verlust von 2,6 Mio. Euro.
- NAV je Aktie sinkt auf 2,97 Euro, Minus von 1,66%.
- Halbjahresbericht erscheint voraussichtlich im Oktober.
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Scherzer & Co. AG berichtet über das erste Halbjahr 2024
Die Scherzer & Co. AG hat das erste Halbjahr 2024 nach vorläufigen Zahlen mit einem Verlust abgeschlossen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt bei -2,6 Mio. Euro (1. Halbjahr
2023: +3,1 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt -2,6 Mio. Euro (1. Halbjahr 2023: +3,0 Mio. Euro).
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft (NAV) beträgt zum 19. September 2024 2,97 Euro je Aktie.
Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt. Verglichen mit dem Jahresultimowert 2023 von 3,02 Euro entspricht dies einem Minus des NAV
von 1,66% im laufenden Geschäftsjahr 2024.
Zum Ergebnis des ersten Halbjahres trugen im Wesentlichen realisierte Kursgewinne in Höhe von 1,0 Mio. Euro sowie Zuschreibungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro bei. Das Ergebnis aus
Stillhaltergeschäften lag bei -0,3 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,9 Mio. Euro vereinnahmt. Dem gegenüber standen stichtagsbedingte Abschreibungen in Höhe von 5,7
Mio. Euro. Der betriebliche Aufwand lag bei 0,8 Mio. Euro.
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 19. September 2024 sind geordnet nach Kurswerten: Lotto24 AG, Allerthal-Werke AG, Weleda AG PS, 1&1 AG, Rocket Internet SE, Horus AG, RM
Rheiner Management AG, K+S AG, Data Modul AG und AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.
Derzeit verfügt die Scherzer & Co. AG über ein Nachbesserungsvolumen von rund 122,4 Mio. Euro.
Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B.
Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchverfahrens auf ihre
Angemessenheit überprüft.
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