Vorsorgedepot
Der Gamechanger für die Rente
Noch in diesem Jahr will Christian Lindner das Gesetz zum Altersvorsorgedepot verabschieden. Was genau das BMF plant, erfahren Sie hier.
Schon ab dem 1. Januar 2026 soll es zur Verfügung stehen: Das private, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Kurz gesagt soll dieses Depot den deutschen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sowohl die Chancen des Kapitalmarktes als auch das exponentielle Vermögenswachstum des Zinseszinseffekts zu nutzen, um für den Ruhestand vorzusorgen und die Rentenlücke zu schließen.
Von der Riester-Rente unterscheidet sich das vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Altersvorsorgedepot in zwei wesentlichen Punkten: Zum einen gibt es keine Beitragsgarantie, was chancenreichere Investments ermöglicht, zum anderen entfallen die komplexen staatlichen Förderregelungen, die die Riesterrente oft unnötig kompliziert machen. Anlegerinnen und Anleger tragen zwar das Kapitalmarktrisiko, können aber potenziell deutlich höhere Renditen erzielen. „Die Riesterprodukte reflektieren die deutsche Mentalität einer absoluten Sicherheit, gewissermaßen Gürtel und Hosenträger zugleich. Dieser Wunsch nach absoluter Sicherheit geht mit zu geringen Renditen Hand in Hand“, so Christian Lindner. Er ist überzeugt davon, dass das Altersvorsorgedepot ein „Gamechanger“ sein wird, der zum einen die Rentenlücke schließen und zum anderen ein Paradigmenwechsel für die deutsche Aktienkultur sein wird.
Was plant das BMF?
Das Altersvorsorgedepot soll insbesondere über einen langen Anlagezeitraum hinweg für ein hohes Wertsteigerungspotenzial sorgen. Am 13.09. stellte Christian Lindner erstmals Details zu den geplanten Maßnahmen vor, seit dem 30.09. liegt auch der Gesetzesentwurf vor.
Förderung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Staat für jeden eigens eingezahlten Euro 20 Cent beisteuert. Die Obergrenze des Eigenbetrags soll zunächst bei maximal 3.000 Euro jährlich liegen und ab 2030 auf 3.500 Euro angehoben werden. Daraus ergäbe sich also eine staatliche Zulage von bis zu 600 Euro bzw. 700 Euro pro Jahr. Ein weiteres Plus: Bis zur Maximalgrenze sollen die Eigenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig: Sowohl die Förderung als auch die Absetzbarkeit gilt nur für Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Mindesteigenbeitrag, um von der Förderung profitieren zu können, soll bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat liegen. Zudem ist geplant, dass es für Menschen mit einem Einkommen von bis zu 26.350 Euro eine Zusatzförderung in Höhe von 175 Euro im Jahr geben wird – und, als Extra-Anreiz für einen frühzeitigen Sparbeginn, einen Bonus für Berufseinsteiger unter 25 Jahren: Diese sollen bis zu drei Jahre lang eine Extra-Förderung von 200 Euro im Jahr erhalten.
Auch Eltern erhalten eine Extra-Förderung: Eine beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind, bei der der Staat für jeden Euro Eigensparleistung 25 Cent beisteuert – bei maximal 300 Euro Zulage pro Kind.
Steuerfrei in der Einzahlungsphase
Bei der Anlage in Fonds, ETFs oder Aktien werden realisierte Gewinne – egal, ob sie durch Verkäufe oder Ausschüttungen entstehen – versteuert. Für thesaurierende Fonds, welche die Erträge direkt wieder anlegen, gibt es die sogenannte Vorabpauschale, die auch ohne tatsächliche Ausschüttungen jährlich fällig wird. All dies soll beim Altersvorsorgedepot während der Einzahlungsphase wegfallen. Damit kann der Zinseszinseffekt, der über einen langfristigen Anlagezeitraum eine enorme Wirkung entfalten kann, ungestört wirken. Die Versteuerung erfolgt später in der Auszahlungsphase, voraussichtlich zum dann gültigen persönlichen Steuersatz.
Reizt eine Anlegerin oder ein Anleger die anfangs geltende Eigenkapitalgrenze aus und investiert beispielsweise monatlich 250 Euro (im Jahr also 3.000 Euro) in einen thesaurierenden Sparplan, erhält er jährlich insgesamt 600 Euro vom Staat obendrauf. Dank Zinseszinseffekt können in diesem Fall über einen 40-jährigen Anlagezeitraum bei einer angenommenen jährlichen Durchschnittsrendite von 8,0 Prozent (angelehnt an die Entwicklung des MSCI World) aus 120.000 Euro Einzahlungen (zzgl. 24.000 Euro Förderung) rund 973.000 Euro werden. Aber selbst bei einer Anlage von der förderfähigen Mindestsumme in Höhe von 10 Euro Eigenkapital (plus je 2 Euro Förderung) monatlich ist das Ergebnis beachtlich: Aus einer Gesamteinzahlung von 5.760 Euro würde bei gleichen Voraussetzungen ein Endkapital von knapp 39.000 Euro werden. (Quelle: www.zinsen-berechnen.de/sparrechner)
Wichtiger Hinweis: Die oben stehende Beispielrechnung beruht auf einer angenommenen Wertentwicklung (nach Abzug der Fondskosten). Der zukünftige Ertrag der Wertpapieranlage ist aber nicht exakt bestimmbar. Je nach der Entwicklung der Wertpapiermärkte können die Ergebnisse der Fonds höher oder niedriger ausfallen. Die unverbindliche Beispielrechnung (Rechenirrtum vorbehalten) ist keine Anlageberatung und ersetzt diese auch nicht.
Was ist zu beachten?
Noch gibt es keine konkrete Übersicht dazu, wer die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots anbieten wird – es wird aber davon ausgegangen, dass sich eine Vielzahl an Anbietern, von traditionellen Banken und Online-Brokern bis zu Neo-Brokern, beteiligen wird. Um sich zertifizieren zu lassen, müssen die Anbieter einen Antrag an das Bundeszentralamt stellen. Dieses überprüft, ob der vorgestellte Altersvorsorgevertrag förderfähig ist. Die relevanten Daten der Anbieter sollen zudem auf einer digitalen Vergleichsplattform zur Verfügung gestellt werden. Als Trägerin der Plattform nennt der Gesetzesentwurf die BaFin. Übrigens: Ein Anbieterwechsel soll jederzeit möglich sein. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss darf der bisherige Anbieter hierfür Kosten in Höhe von 150 Euro in Rechnung stellen, nach Ablauf der Frist muss die Übertragung kostenfrei sein.
Das Altersvorsorgedepot soll wegen seiner steuerlichen Sonderbehandlung getrennt von anderen Depots geführt werden. Zudem ist es ganz klar als Rentenprodukt konzipiert – was bedeutet: Frühestmöglich soll das angesparte Kapital laut BMF ab einem Alter von 65 Jahren ausgezahlt werden. Die Depotinhaberinnen und -inhaber sollen dabei zwischen einem Auszahlungsplan und einer lebenslangen Versicherung wählen können. Zu Beginn der Auszahlphase dürfen sie sich 30 Prozent des Kapitals direkt auszahlen lassen, der Rest wird in Raten ausgezahlt. Sonderregelungen gelten beispielsweise für den Kauf einer Immobilie, die Tilgung eines Immobiliendarlehens, den Umbau zu einer barrierefreien Wohnstätte oder die energetische Sanierung einer Immobilie.
Bei der Anlageentscheidung haben Anlegerinnen und Anleger größtenteils freie Hand: Eine Positivliste nennt ETFs und Investmentfonds mit den Risikoklassen 1 bis 5 sowie Anleihen der öffentlichen Hand. Auch eine Investition in Einzelaktien soll möglich sein, sofern die Unternehmen an einer deutschen oder einer der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörigen Börse gelistet sind.
Zu den Produkten, die sich laut BMF nicht für das Altersvorsorgedepot eignen und die deshalb auch nicht förderfähig sein werden, gehören hochriskante Produkte wie beispielsweise Knock-out-Zertifikate, kurzlaufende Optionsscheine sowie Krypto-Assets.
Generationenkapital
Das Altersvorsorgedepot ist nicht die einzige Innovation für das deutsche Rentensystem: Mit dem „Generationenkapital“ setzt das BMF ebenfalls auf die Chancen des Kapitalmarkts: Der Staat will
jährlich 12 Milliarden Euro – mit dynamischem Anstieg bis in die 2030er-Jahre – in die Stiftung Generationenkapital investieren. Die Erträge sollen ab Ende der 2030er in die gesetzliche
Rentenversicherung einfließen.
Kapitalmarkt: Große Chancen für die private Altersvorsorge
Verläuft alles nach Plan, wird in diesem Jahr noch das Gesetz zum Altersvorsorgedepot verabschiedet und tritt im Januar 2026 in Kraft. Die Reform des deutschen Rentensystems ist schon lange überfällig – und die geförderte Investition in den Kapitalmarkt bringt attraktive Renditechancen mit sich, die das Potenzial haben, die Rentenlücke zu verkleinern oder sogar zu schließen. Ein Blick in die Historie der Kapitalmärkte zeigt, dass die Wertentwicklung über einen langfristigen Anlagehorizont die Risiken in der Regel wettmacht. Durch die freie Wahl der Anlageprodukte haben die Anlegerinnen und Anleger das Risikoprofil ihres Depots (in einem gewissen Rahmen) selbst in der Hand. Auch risikoaverse Menschen sollten sich daher mit den Möglichkeiten, die das Altersvorsorgedepot bietet, genauer auseinandersetzen.
Autorin: Kerstin Krüsemann
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