Mehr Zinsen?
Nach Bafin Ratschlag - hier können Anleger ihre Sparverträge prüfen lassen
Nach dem jüngsten BGH-Urteil hat die Finanzaufsicht Bafin Anlegern geraten, ihre Verträge zu Prämiensparen zeitnah auf eine mögliche Zins-Nachzahlung prüfen zu lassen. So gehen Sie vor.
Betroffen sind dabei vor allem ältere Sparverträge von Sparkassen und Volksbanken, die unter den Stichworten Prämiensparen, Bonussparen, Bonusplan, Vorsorgeplan, Vermögensplan oder Scala verkauft worden. Über lange Zeit wurde darüber gestritten, wie die an den Kunden zu zahlenden Zinsen berechnet werden.
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 234/20) hat im Sommer entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Prämien- oder Bonus-Sparvertrag unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Bank nicht nach Belieben die zu zahlenden Zinsen festlegen oder ändern kann. In der Praxis kann das zu sehr erheblichen Nachzahlungen für Anleger führen. Darauf macht nun auch die Bafin aufmerksam.
Lassen Sie hier kostenlos prüfen, ob Sie Ansprüche aus Bonus-Sparverträgen haben!
Entscheidend ist jedoch, dass die Kunden selbst aktiv werden müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es gibt keine Verpflichtung der Banken, die zu niedrigen Zinsen von sich aus zu korrigieren. Das bedeutet: Wer das Geld nicht bei seiner Bank einfordert, geht leer aus! Ansprüche bestehen möglicherweise auch bei bereits gekündigten Sparverträgen. Allerdings sollte zeitnah gehandelt werden, um eine Verjährung der Ansprüche zu vermeiden.
So gehen Sie vor: Die Interessengemeinschaft Widerruf prüft im ersten Schritt kostenlos, ob ihr Sparvertrag einen Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen hat. Ist dies der Fall, so berechnen wir auch die Höhe. Zudem helfen unsere Anwälte dabei, ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend zu machen. Die IG Widerruf ist also ihr idealer Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass Sie beim Thema Prämiensparen kein Geld verschenken.

