EQS-Adhoc
Noratis AG: Noratis AG führt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch
- Noratis AG führt Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht durch.
- 1.439.340 neue Aktien zu 1,87 Euro platziert.
- Erlös von 2,69 Mio. Euro stärkt Liquidität der AG.
EQS-Ad-hoc: Noratis AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Ad hoc-Mitteilung |
Noratis AG
Eschborn
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE GESETZLICH UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Noratis AG führt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch
Eschborn, 9. Oktober 2024 – Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Aktionäre gegen Bareinlagen beschlossen. Das Grundkapital wird durch die Ausgabe von 1.439.340 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von einem (1,00) Euro je Aktie („Neue Aktien“) unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024 auf 8.636.044,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung entspricht 20 % des eingetragenen Grundkapitals der Noratis AG.
Der Platzierungspreis je Neuer Aktie beträgt 1,87 Euro. Der Bruttoemissionserlös wird sich auf rund 2,69 Mio. Euro belaufen und soll der Stärkung der Liquidität der Gesellschaft dienen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Investoren- und Festbezugsvereinbarung vom 20. März 2020 wurde ausschließlich die Hauptaktionärin der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen. Das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre der Noratis AG wurde nach den Grundsätzen des vereinfachten Bezugsrechtsausschusses gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte