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    Gesetzliche Vorgaben sorgen für Transparenz bei Lebensmittelverpackungen

    Berlin (ots) - In der aktuellen Diskussion um sogenannte "Mogelpackungen" bei
    Lebensmitteln weist der Lebensmittelverband Deutschland darauf hin, dass die
    geltenden gesetzlichen Vorgaben Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits
    Transparenz und Klarheit bieten. Lebensmittelverpackungen unterliegen den
    Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) sowie der
    Preisangabenverordnung und gewährleisten so wichtige Kennzeichnungen für die
    Konsumentinnen und Konsumenten.

    Nach der LMIV müssen vorverpackte Lebensmittel eine gut sichtbare
    Nettofüllmengenangabe tragen, die angibt, wie viel tatsächlich enthalten ist.
    Nach der Preisangabenverordnung ist immer der Grundpreis anzugeben, der deutlich
    macht, was ein Lebensmittel auch unabhängig von der konkreten Füllmenge
    "kostet", denn die Angabe ist immer bezogen auf ein Kilogramm/Liter bzw. 100
    Gramm/Milliliter. "Mit diesen Informationen können die Verbraucherinnen und
    Verbraucher Preise und Mengen unterschiedlicher Produkte immer verlässlich
    vergleichen", so Dr. Vanessa Kluge, Referentin für Lebensmittelrecht beim
    Lebensmittelverband. Eine Veränderung bzw. ein Austausch von Zutaten, der bei
    krisenbedingter Rohstoffverknappung auch durchaus marktgetrieben sein kann, wird
    zudem durch die Zutatenliste dargestellt. "Natürlich liegt es im Interesse der
    Hersteller, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu erhalten. Die Täuschung
    der Verbraucherinnen und Verbraucher ist im Übrigen immer verboten. Zusätzliche
    freiwillige Hinweise auf veränderte Zutaten oder Mengen können
    selbstverständlich erfolgen und können auch als Wettbewerbsvorteil genutzt
    werden", betont Dr. Kluge.

    Alle Kennzeichnungselemente wie Mengenangaben werden durch die
    Lebensmittelüberwachung kontrolliert und auf ihre Richtigkeit geprüft. Darüber
    hinaus kann jeder Mitbewerber oder Verbraucherverband, der eine Verpackung für
    irreführend hält, diese gerichtlich prüfen lassen. "Die rechtlichen Vorgaben und
    Kontrollen sind so ausgelegt, dass sie Transparenz und Fairness im Markt
    sicherstellen", erklärt Dr. Kluge.

    Für weitere Informationen:

    Lebensmittelverband Deutschland e. V.
    Öffentlichkeitsarbeit
    Manon Struck-Pacyna
    Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
    Tel. +49 30 206143-127
    mailto:struck@lebensmittelverband.de
    http://www.lebensmittelverband.de
    http://www.x.com/lmverband
    https://bsky.app/profile/lebensmittelverband.de
    http://www.facebook.com/unserelebensmittel
    http://www.instagram.com/unserelebensmittel

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/12796/5904815
    OTS: Lebensmittelverband Deutschland e. V.




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    Gesetzliche Vorgaben sorgen für Transparenz bei Lebensmittelverpackungen In der aktuellen Diskussion um sogenannte "Mogelpackungen" bei Lebensmitteln weist der Lebensmittelverband Deutschland darauf hin, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits Transparenz und Klarheit bieten. …