Schreiben der Nasdaq
Super Micro hält nicht die Vorschriften der Nasdaq ein
Super Micro Computer konnte am Montag knapp einem Delisting entkommen. Wirtschaftsprüfer BDO wurde engagiert. Die Nasdaq gibt sich damit aber nicht zufrieden.
- Super Micro Computer entgeht Delisting vorerst.
- Nasdaq fordert Einhaltung von Berichtspflichten.
- BDO als Wirtschaftsprüfer für Compliance-Plan engagiert.
- Report: Platzt die Alles‑Blase?
Super Micro Computer teilte am Mittwoch mit, dass es ein Benachrichtigungsschreiben von der Nasdaq erhalten hat, in dem festgestellt wird, dass das Unternehmen die Vorschriften für die Börsennotierung nicht einhält. In dem Schreiben geht es um die rechtzeitige Einreichung von Berichten bei der "U.S. Securities and Exchange Commission", die Super Micro verpasste.
Super Micro hatte noch am Montag bekannt gegeben, dass es der Nasdaq einen Compliance-Plan vorgelegt hat. Der Plan wurde vorgelegt, um einem Delisting noch auszuweichen.
Super Micro fügte in der Stellungnahme hinzu, dass das Unternehmen in seinem Compliance-Plan angibt, dass es den Jahresbericht abschließen wird.
Es geht um den Jahresabschluss für das am 30. Juni 2024 geendete Quartal.
Das Schreiben der Nasdaq hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung oder den Handel der Stammaktien des Unternehmens am Nasdaq Global Select Market.
Die Aktien des Unternehmens wurden am Mittwoch im erweiterten Handel 1,6 Prozent niedriger gehandelt.
Bereits am Montag hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass es die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO als Wirtschaftsprüfer engagiert hat.
Autor: Krischan Orth, wallstreetONLINE Redaktion
Die Super Micro Computer Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,29 % und einem Kurs von 24,41USD auf Tradegate (21. November 2024, 09:44 Uhr) gehandelt.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
NEU: Podcast "Börse, Baby!"
