BGH-Urteil
Facebook-Datenskandal: Sammelklage gegen Meta!
Millionen Deutsche können jetzt Schadensersatz von Meta fordern, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Facebooks Datenleck eine Entschädigung rechtfertigt, selbst wenn kein Missbrauch nachgewiesen wurde!
- Millionen Deutsche können Schadensersatz von Meta fordern.
- BGH-Urteil: Kontrollverlust rechtfertigt Entschädigung.
- Sammelklage startet 2025, Anmeldung kostenlos möglich.
- Report: Gewinner im Megamarkt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft Millionen Deutsche dazu auf, sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anzuschließen. Hintergrund ist ein massiver Datendiebstahl aus dem Jahr 2021, bei dem die persönlichen Informationen von 533 Millionen Facebook-Nutzern weltweit, darunter sechs Millionen in Deutschland, im Internet veröffentlicht wurden.
BGH-Urteil ebnet den Weg für Schadenersatz
Mit einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte November entschieden, dass allein der Nachweis, zu den Betroffenen zu gehören, ausreicht, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Zusätzliche Beweise wie der tatsächliche Missbrauch der Daten oder eine besondere psychische Belastung sind nicht notwendig.
"Der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten stellt eine Verletzung dar, die entschädigt werden muss,“ so der Vorsitzende Richter. Der Richtwert: Mindestens 100 Euro pro betroffenem Nutzer. Bei nachweisbarer psychischer Beeinträchtigung könnte der Betrag deutlich steigen.
Betroffene können sich kostenlos anschließen
Die Verbraucherschützer versprechen, die Anmeldung zur Sammelklage so einfach wie möglich zu gestalten. Der nächste Schritt: Das Bundesamt für Justiz muss das Klageregister öffnen, was voraussichtlich erst Anfang 2025 erfolgen wird. Betroffene können sich dann bis zu einem bestimmten Stichtag kostenlos registrieren und so ihre Ansprüche sichern.
Durch den Schritt der Verbraucherzentrale wird auch eine drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel verhindert – eine entscheidende Hürde für viele Betroffene, die ihre Rechte bislang nicht einfordern konnten.
Meta wehrt sich gegen die Vorwürfe
Meta hat die Vorwürfe stets bestritten und zahlreiche Gerichtsverfahren in der Vergangenheit gewonnen. Der Konzern argumentierte, dass die Klagen unbegründet seien, da es keinen nachweislichen Missbrauch der gestohlenen Daten gegeben habe.
Experten sehen das BGH-Urteil jedoch als klares Signal: Datenschutzverletzungen können auch ohne direkten Missbrauch erhebliche Konsequenzen haben. "Es geht um die Grundsatzfrage, wie Konzerne mit den Daten ihrer Nutzer umgehen," so ein Rechtsexperte.
Wie bleibt man informiert?
Interessierte können sich auf der Website des vzbv für einen News-Alert registrieren, um aktuelle Informationen zur Sammelklage zu erhalten. Die Verbraucherschützer erwarten, dass sich Millionen Nutzer anschließen werden, was die Klage zu einer der größten in der deutschen Rechtsgeschichte machen könnte.
Fazit: Druck auf Meta wächst
Der Datenskandal bei Facebook entwickelt sich zur juristischen Großbaustelle für Meta. Das BGH-Urteil stärkt die Position der Betroffenen und könnte eine Signalwirkung für zukünftige Datenschutzprozesse haben. Für Millionen Deutsche eröffnet sich nun die Möglichkeit, ohne großen Aufwand Entschädigungen zu fordern.
Autor: Pascal Grunow, wallstreetONLINE Redaktion
Die Meta Platforms (A) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,61 % und einem Kurs von 587EUR auf Tradegate (09. Dezember 2024, 16:19 Uhr) gehandelt.
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