Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos
- Verfassungsbeschwerde gegen Tabaksteuer abgelehnt.
- E-Zigaretten-Liquids unterliegen seit 2022 der Steuer.
- Beschwerdeführer konnten unzureichende Argumente vorlegen.
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der Erste Senat nahm die Beschwerde von betroffenen Konsumenten und Herstellern nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie sei unzulässig. (Az. 1 BvR 1177/22)
Beim Rauchen einer E-Zigarette werden Liquids erhitzt und der dabei erzeugte Dampf inhaliert. Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts unterliegen seit Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer - darunter auch die Liquids für die E-Zigaretten.
Dagegen wendeten sich mehrere Raucher und Hersteller an die Karlsruher Richterinnen und Richter. Sie argumentierten, dass Konsumenten die Liquids auch selbst aus frei verfügbaren Inhaltsstoffen herstellen könnten, ohne dass die Tabaksteuer gezahlt werde. Der Steuersatz spiegele zudem nicht genug die im Vergleich zum Rauchtabak geringere Gesundheitsgefährdung der E-Zigaretten wider.
Beschwerde nicht genug begründet
Am obersten deutschen Gericht hatten sie mit ihrer Argumentation aber keinen Erfolg. Unter anderem hätten die Beschwerdeführer erklären müssen, warum ihnen der Rechtsweg über die Finanzgerichte nicht offenstand, so das Gericht. Denn diese seien in erster Linie zuständig. Es sei außerdem unklar geblieben, ob die Steuerlast wirklich die Beschwerdeführer trifft.
Mit Blick auf die mutmaßlich geringere Gesundheitsgefährdung der E-Zigaretten folgte der Senat den Beschwerdeführern auch nicht. Bei der Ausgestaltung Verhaltens-lenkender Steuern komme dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die vom Konsum von E-Zigaretten ausgehenden Gefahren seien im Gesetzgebungsverfahren von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt worden. Auch darauf seien die Beschwerdeführer nicht genügend eingegangen./jml/DP/jha
Zusätzliche Unternehmensinformationen zur British American Tobacco Aktie
Die British American Tobacco Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,75 % und einem Kurs von 35,87 auf Tradegate (12. Dezember 2024, 15:28 Uhr) gehandelt.
Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der British American Tobacco Aktie um -3,39 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -4,14 %.
Die Marktkapitalisierung von British American Tobacco bezifferte sich zuletzt auf 81,47 Mrd..