BMWK setzt wichtige Forderungen des Mittelstands mit der Fortführung des "Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand" (ZIM) um
Berlin (ots) - Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Förderrichtlinie
sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025
gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die
lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen
hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit
vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.
Christoph Ahlhaus erklärt: "In den derzeit wirtschaftlich herausfordernden
Zeiten sind Innovationen im Mittelstand entscheidend, um Deutschland wieder an
die wirtschaftliche Spitze zu führen. Das ZIM bleibt dabei ein zentraler
Baustein der mittelständischen Innovationsförderung. Wir schätzen die
rechtzeitige und engagierte Arbeit des BMWK, eine neue Förderrichtlinie zu
erstellen und die Projektträger erfolgreich auszuschreiben."
sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025
gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die
lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen
hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit
vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.
Christoph Ahlhaus erklärt: "In den derzeit wirtschaftlich herausfordernden
Zeiten sind Innovationen im Mittelstand entscheidend, um Deutschland wieder an
die wirtschaftliche Spitze zu führen. Das ZIM bleibt dabei ein zentraler
Baustein der mittelständischen Innovationsförderung. Wir schätzen die
rechtzeitige und engagierte Arbeit des BMWK, eine neue Förderrichtlinie zu
erstellen und die Projektträger erfolgreich auszuschreiben."
Sonja Stockhausen und Matthias Brucke, Co-Vorsitzende der Kommission Innovation
und Förderprogramme, bemerken: "Wir begrüßen, dass in der neuen Richtlinie
einige unserer Vorschläge aus dem Evaluierungsprozess berücksichtigt wurden.
Besonders hervorzuheben sind die deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten und
die verbesserten Regelungen für Fremdaufträge. Diese Anpassungen sind
essenziell, um das ZIM an gestiegene Preise und die Anforderungen der modernen
Geschäftswelt anzupassen."
Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der
Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig
einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und
steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch
die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die
Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird
durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es
aufgrund der Regelungen zu "Unternehmen in Schwierigkeiten" schwieriger, an
Förderungen im Rahmen der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" der EU
(AGVO) teilzunehmen.
Der Mittelstand. BVMW e. V. wird mit seiner Kommission Innovation und
Förderprogramme weiterhin die staatliche Innovationslandschaft aktiv und
konstruktiv begleiten.
Weitere Informationen sind im https://www.bvmw.de/uploads/topics/Internet-und-Di
gitalisierung/Downloads/Positionspapier-Zentrales-Innovationsprogramm-Mittelstan
d-ZIM-Richtlinie-2025-11-2024.pdf zum ZIM enthalten.
Über den Verband
Der Mittelstand. BVMW e.V. ist die größte, politisch unabhängige und
branchenübergreifende Interessenvereinigung des deutschen Mittelstands.
Weitere Informationen unter: http://www.bvmw.de
Pressekontakt:
Lutz Kordges
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin
Telefon: 030 533206-302
mailto:presse@bvmw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51921/5929965
OTS: Der Mittelstand. BVMW e. V.
und Förderprogramme, bemerken: "Wir begrüßen, dass in der neuen Richtlinie
einige unserer Vorschläge aus dem Evaluierungsprozess berücksichtigt wurden.
Besonders hervorzuheben sind die deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten und
die verbesserten Regelungen für Fremdaufträge. Diese Anpassungen sind
essenziell, um das ZIM an gestiegene Preise und die Anforderungen der modernen
Geschäftswelt anzupassen."
Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der
Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig
einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und
steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch
die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die
Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird
durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es
aufgrund der Regelungen zu "Unternehmen in Schwierigkeiten" schwieriger, an
Förderungen im Rahmen der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" der EU
(AGVO) teilzunehmen.
Der Mittelstand. BVMW e. V. wird mit seiner Kommission Innovation und
Förderprogramme weiterhin die staatliche Innovationslandschaft aktiv und
konstruktiv begleiten.
Weitere Informationen sind im https://www.bvmw.de/uploads/topics/Internet-und-Di
gitalisierung/Downloads/Positionspapier-Zentrales-Innovationsprogramm-Mittelstan
d-ZIM-Richtlinie-2025-11-2024.pdf zum ZIM enthalten.
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10785 Berlin
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