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    BMWK setzt wichtige Forderungen des Mittelstands mit der Fortführung des "Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand" (ZIM) um

    Berlin (ots) - Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Förderrichtlinie
    sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025
    gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die
    lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen
    hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit
    vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.

    Christoph Ahlhaus erklärt: "In den derzeit wirtschaftlich herausfordernden
    Zeiten sind Innovationen im Mittelstand entscheidend, um Deutschland wieder an
    die wirtschaftliche Spitze zu führen. Das ZIM bleibt dabei ein zentraler
    Baustein der mittelständischen Innovationsförderung. Wir schätzen die
    rechtzeitige und engagierte Arbeit des BMWK, eine neue Förderrichtlinie zu
    erstellen und die Projektträger erfolgreich auszuschreiben."

    Sonja Stockhausen und Matthias Brucke, Co-Vorsitzende der Kommission Innovation
    und Förderprogramme, bemerken: "Wir begrüßen, dass in der neuen Richtlinie
    einige unserer Vorschläge aus dem Evaluierungsprozess berücksichtigt wurden.
    Besonders hervorzuheben sind die deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten und
    die verbesserten Regelungen für Fremdaufträge. Diese Anpassungen sind
    essenziell, um das ZIM an gestiegene Preise und die Anforderungen der modernen
    Geschäftswelt anzupassen."

    Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der
    Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig
    einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und
    steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch
    die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die
    Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird
    durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es
    aufgrund der Regelungen zu "Unternehmen in Schwierigkeiten" schwieriger, an
    Förderungen im Rahmen der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" der EU
    (AGVO) teilzunehmen.

    Der Mittelstand. BVMW e. V. wird mit seiner Kommission Innovation und
    Förderprogramme weiterhin die staatliche Innovationslandschaft aktiv und
    konstruktiv begleiten.

    Weitere Informationen sind im https://www.bvmw.de/uploads/topics/Internet-und-Di
    gitalisierung/Downloads/Positionspapier-Zentrales-Innovationsprogramm-Mittelstan
    d-ZIM-Richtlinie-2025-11-2024.pdf zum ZIM enthalten.

    Über den Verband

    Der Mittelstand. BVMW e.V. ist die größte, politisch unabhängige und
    branchenübergreifende Interessenvereinigung des deutschen Mittelstands.

    Weitere Informationen unter: http://www.bvmw.de

    Pressekontakt:

    Lutz Kordges
    Potsdamer Straße 7
    10785 Berlin
    Telefon: 030 533206-302
    mailto:presse@bvmw.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51921/5929965
    OTS: Der Mittelstand. BVMW e. V.


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