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    Meldeerleichterungen für tausende Bankkunden ab 2025 (FOTO)

    Hamburg (ots) - Das Bundesministerium für Justiz hat eine neue
    Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft
    tritt und bedeutende Vereinfachungen für Unternehmen und Bankkunden bei
    Auslandsvermögen und -zahlungen mit sich bringt.

    Auslandszahlungen und -vermögen sind bislang ab 12.500,- EUR meldepflichtig
    (AWV-Meldepflicht). Verstöße gegen diese Meldepflicht können laut Gesetz mit
    Bußgeldern bis zu 30.000,- EUR geahndet werden.

    Kernpunkte der Reform:

    Höhere Meldeschwellen entlasten Unternehmen und vermögende Privatpersonen

    - Auslandszahlungen müssen künftig erst ab 50.000,- Euro gemeldet werden (früher
    ab 12.500,- EUR)
    - Meldepflicht für Auslandsvermögen erst ab einer Bilanzsumme von 6 Millionen
    Euro (bislang 5 Millionen Euro)
    - Bisherige Meldeschwellen stammten noch aus dem Jahr 2002 und waren nicht mehr
    zeitgemäß

    Weitere wichtige Neuerungen:

    - Grundsätzlich einheitliche Meldefrist bis zum 7. Werktag des Folgemonats
    (bisher Kalendertag)
    - Ausdrückliche Einbeziehung der Übertragung von Kryptowerten in die
    AWV-Meldepflicht

    Die Anwälte der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben die Neuerungen bereits
    im Detail analysiert.

    "Für viele ergeben sich nun deutliche Erleichterungen", erklärt Rechtsanwalt Dr.
    Tristan Wegner."

    Allerdings gilt die Verordnung nur für die Zukunft. Verstöße gegen die
    Meldepflichten aus den letzten drei Jahren können daher noch vom Zoll verfolgt
    werden."

    Die Kanzlei bietet umfassende Beratung bei der Umsetzung der neuen Regelungen
    sowie bei der Erstellung von Selbstanzeigen für alte, möglicherweise nicht
    gemeldete Transaktionen.

    Wegen der wachsenden Bedeutung werden Kryptowerte nunmehr ausdrücklich in die
    Meldepflicht einbezogen. Unternehmen und Privatpersonen, die
    Krypto-Transaktionen bisher nicht gemeldet haben, sollten die Situation nun
    prüfen. Die Regierung stellt nämlich klar, dass Krypto-Transaktionen immer schon
    den Meldepflichten unterlagen und führt nur neue Kennzahlen für die
    verpflichtenden Meldungen ein.

    Wirtschaftsvertreter begrüßen die Vereinfachungen grundsätzlich, kritisieren
    aber, dass die Anhebung der Freigrenzen nur moderat ausfällt.

    Die vollständige Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 411 vom
    13.12.2024) veröffentlicht.

    Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.owlaw.de/compliance-news/regi
    erung-plant-entlastung-bei-awv-meldungen/

    Pressekontakt:

    Dr. Tristan Wegner
    O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    040 / 369615-0

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/177788/5930433
    OTS: O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH




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    Meldeerleichterungen für tausende Bankkunden ab 2025 (FOTO) Das Bundesministerium für Justiz hat eine neue Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und bedeutende Vereinfachungen für Unternehmen und Bankkunden bei Auslandsvermögen und -zahlungen mit sich bringt. …