Verkauf der Immobilie

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    BGH-Urteil: Jetzt Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen!

    Eine missverständliche Klausel in einem Kreditvertrag führt dazu, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss. Das Urteil des BGH dürfte Wellen schlagen, denn es betrifft zahlreiche Kredite.

    Wenn ein Kunde eine Immobilie verkauft und dadurch seine Baufinanzierung kündigt, dann hat die Bank unter Umständen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit soll sichergestellt werden, dass das Kreditinstitut keinen Verlust erleidet, weil der Kunde das Geld vorzeitig zurückzahlt.

    Das gilt laut Gesetz (§502 BGB) jedoch nur dann, wenn die Bank den Kunden korrekt über die Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung informiert. Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 75/23) hat nun entschieden, dass dies in einem von einer VR Bank verwendete Vertragstext nicht der Fall ist. Der BGH bestätigte dabei ein Urteil des OLG Zweibrücken (7 U 14/22). Folge: Die Bank muss die Vorfälligkeitsentschädigung - rund 10.000 Euro - an den Kunden erstatten.

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    Besonders brisant ist der Fall, weil der vom BGH beanstandete Text über etliche Jahre von zahlreichen Banken aus dem genossenschaftlichen Sektor verwendet wurde. Betroffen sind dabei nach unseren Analysen unter anderem Verträge, die ab März 2016 von Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, der Apobank und der BB Bank verwendet wurden.

    Die Entscheidung des BGH hat dabei zwei Konsequenzen: Zum einen können Kreditnehmer Vorfälligkeitsentschädigungen, die bereits bezahlt wurden, zurückfordern. Die Bank muss dabei das zu Unrecht vereinnahmte Entgelt sogar verzinsen. Zum anderen müssen Kunden, die nun ihre Immobilie verkaufen, keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr bezahlen. Nicht selten handelt es sich dabei um vier- bis fünfstellige Summen.

    Doch nicht nur Banken des genossenschaftlichen Sektors sind betroffen. So haben Gerichte beispielsweise auch bei Sparkassen und der Commerzbank sowie bei weiteren Kreditinstituten geurteilt, dass fehlerhafte Klauseln in ihren Darlehensverträgen vorliegen, die es Kunden ermöglichen, um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen. Zudem berechnen Banken nach unserer Analyse die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung häufig falsch, beispielsweise weil sie das Recht auf Sondertilgung nicht berücksichtigen.

    Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlen sollen oder in Vergangenheit gezahlt haben, sollten daher ihre Verträge anwaltlich prüfen lassen. Dies ist beispielsweise – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Verkauf der Immobilie BGH-Urteil: Jetzt Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen! Ein Bankkunde verkauft seine Immobilie und zahlt die Baufinanzierung vorzeitig zurück. Doch eine missverständliche Klausel in einem Kreditvertrag verhindert, dass die Bank eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen bekommt. Das Urteil des BGH dürfte Wellen schlagen, denn es betrifft zahlreiche Kredite.