Rückzahlung vermeiden

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    Rückforderung der Corona Soforthilfe – was tun?

    Zahlreiche Unternehmen und Selbständige erhalten in diesen Tagen ein Schreiben, das sie schockiert. Denn die Behörden verlangen die Rückzahlung der Corona-Hilfen. Wichtig ist, schnell zu reagieren.

    Die staatlichen Hilfen in der Corona-Zeit waren in der Regel als Zuschuss gedacht. Die Handhabung war in vielen Fällen recht unbürokratisch – das Geld war schnell bei denen, die Hilfe brauchten. Doch in etlichen Fällen sind die Behörden nun der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Hilfen nicht erfüllt wurden. Die betroffenen Unternehmen und Selbständigen erhalten nun Schreiben der Bundesländer oder deren Landesbanken, in denen die Rückzahlung der Corona-Hilfen gefordert wird.

    Ob die Rückforderung berechtigt ist oder nicht, hängt stark vom Einzelfall ab. Dies sollte von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Ganz entscheidend ist dabei: Die Rückmeldung an die Behörden oder Banken muss sehr zeitnah erfolgen, nämlich innerhalb eines Monats. Ansonsten werden die Rückforderungen automatisch durch Zeitablauf bestandskräftig.

    Ein typischer Streitpunkt bei Selbständigen, die parallel angestellt waren, ist dabei, ob sie tatsächlich überwiegend unternehmerisch tätig waren oder ob die Festanstellung den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ausmacht. Bei Unternehmen drehen sich die Rückforderungen häufig um das Thema „verbundene Unternehmen“ oder „Zweckverfehlung“.

    Teilweise haben die Bundesländer es den unterstützten Unternehmern oder Freiberuflern erschwert, sich gegen die Rückzahlungen zu wehren. Denn nicht immer reicht ein einfacher Widerspruch. Teilweise muss sofort gegen den Bescheid geklagt werden, um zu verhindern, dass dieser bestandskräftig wird. Umso wichtiger ist es, dass sich Betroffene sofort nach Erhalt der Rückforderung an einen spezialisierten Anwalt wenden, um zu prüfen, ob sie der Rückzahlung der Corona-Hilfe entgehen können, beispielsweise über die IG Widerruf.

    Über diese Stellen wurden in den einzelnen Bundesländern die Corona-Hilfen abgewickelt:

    Baden-Württemberg: L-Bank

    Bayern: Regierungen und Stadt München

    Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)

    Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Landesamt für ländliche Entwicklung

    Bremen : BAB Bremer Aufbau Bank

    Hamburg: Hamburgische Investitions- und

    Förderbank (IFB Hamburg)

    Hessen: Regierungspräsidium Kassel

    Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

    Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

    Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)

    Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

    Sachsen: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

    Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

    Thüringen: Thüringer Aufbaubank


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Rückzahlung vermeiden Rückforderung der Corona Soforthilfe – was tun? Zahlreiche Unternehmen und Selbständige erhalten in diesen Tagen ein Schreiben, das sie schockiert. Denn die Behörden oder Förderbanken verlangen die Rückzahlung der Corona-Hilfen. Für etliche Unternehmen geht es dabei um die Existenz. Wichtig ist daher, sich richtig zu verhalten.