Chance auf Schadensersatz

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    Immobilienfonds ZBI muss als Risikoanlage eingestuft werden

    Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde über einen längeren Zeitraum als zu risikoarme Anlage eingestuft und verkauft. Das hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden. Ein Urteil, das Folgen haben dürfte.

    Für Sie zusammengefasst
    • UniImmo Wohnen ZBI als zu risikoarm eingestuft.
    • Gericht urteilt: Fehleinstufung könnte Folgen haben.
    • Anleger könnten Anspruch auf Rückabwicklung haben.
    • Report: Die Jahresendrallye rollt an
    Chance auf Schadensersatz - Immobilienfonds ZBI muss als Risikoanlage eingestuft werden

    Für Anleger hat sich ein Investment in den UniImmo ZBI Wohnen zum Desaster entwickelt. Mit einer Abwertung um 17 Prozent hat der offene Immobilienfonds im vergangenen Jahr auf einen Schlag 800 Mio. Euro seines Werts verloren. Und das, obwohl der Fonds von der Fondsgesellschaft ZBI als Geldanlage mit geringem Risiko (Risikoklasse 2 = niedrig und 3 = mittelniedrig von insgesamt 7) eingestuft wurde und überwiegend von Banken des genossenschaftlichen Sektors (z.B. Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken) an risikoscheue Anleger verkauft wurde.

    Diese Klassifizierung war fehlerhaft, hat nun das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Der UniImmo Wohnen ZBI hätte nicht in diesen niedrigen Risikoklassen eingestuft werden dürfen, so das Gericht. Grund ist, dass die Bewertung der Immobilien durch einen Gutachter nur quartalsweise vorgenommen wurde. Geldanlagen in niedrigen Risikoklassen müssten jedoch zumindest eine monatliche Neubewertung ihrer Assets vorweisen. Zwar hat der UniImmo Wohnen ZBI sogar eine werktägliche Veränderung seines Rückkaufwerts gemeldet. Doch dieser basierte nur auf Schätzungen der Immobilienwerte und nicht auf gutachterlichen Bewertungen.

    Mehr als 14.000 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
    im Einmalkauf und 0 EUR Orderprovision als Sparplan
    (zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen und Produktkosten)

    UniImmo: Wohnen ZBI

    0,00 %
    +0,39 %
    -1,52 %
    -2,08 %
    +0,62 %
    -26,14 %
    -33,76 %
    -28,50 %
    ISIN:DE000A2DMVS1WKN:A2DMVS

    Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die Fondsgesellschaft hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Doch sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, so käme dies einem Erdbeben für offene Immobilienfonds gleich. Dann müsste nämlich der UniImmo Wohnen ZBI – und mit ihm andere Immobilienfonds, die ähnlich vorgehen – in die Risikoklasse 6 („erhöhtes Kapitalverlustrisiko“) eingestuft werden. In dieser Klasse finden sich beispielsweise gehebelte Derivate, wie Optionsscheine oder Knock-Out-Zertifikate.

    Besonders brisant: Anleger, die nachweisen können, dass sie in der Vergangenheit die Immobilienfonds als risikoarme Geldanlage gekauft haben, hätten vermutlich Anspruch auf eine Rückabwicklung ihres Kaufs. Die Bank bzw. die Fondsgesellschaft müsste dann wahrscheinlich ihre Verluste ersetzen.

    Anleger, die in den ZBI UniImmo Wohnen oder andere offene Immobilienfonds investiert haben, können bei der Interessengemeinschaft Widerruf hier prüfen lassen, ob in ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

    Gastautor: Roland Klaus, IG Widerruf

    Der UniImmo: Wohnen ZBI wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,03 % und einem Kurs von 37,73EUR auf Stuttgart (25. Februar 2025, 17:00 Uhr) gehandelt.



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