Bedford Metals erwirbt das Uranprojekt Cable Lake und erweitert das Projekt Ubiquity Lake
26. Februar 2025 / IRW-Press / Bedford Metals Corp. (TSX-V: BFM, FWB: O8D, ISIN: CA0762301012) (das „Unternehmen“ oder „Bedford“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen am 24. Februar 2025 eine Vereinbarung mit der Firma Northern Lights Exploration Corp. („NLE“) und dem einzigen Aktionär von NLE (der „Verkäufer“) abgeschlossen hat, welcher zufolge das Unternehmen beabsichtigt, das gesamte ausstehende Aktienkapital von NLE zu erwerben (die „Akquisition“). NLE ist der Besitzer des Uranprojekts Cable Lake, das sich über eine Fläche von 8.056 Hektar direkt nördlich der Claims Sheppard und Ubiquity Lake des Unternehmens erstreckt. Mit dieser Akquisition werden insgesamt 13.092 Hektar an höffigem Gelände im äußerst aussichtsreichen Athabasca-Becken in Saskatchewan unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
Auf den Claims Cable Lake wurden elektromagnetische (EM) Anomalien über 22 Kilometer abgegrenzt. Diese Anomalien fallen mit relativ geringen magnetischen Werten zusammen - eine geophysikalische Signatur, die im Athabasca-Becken gewöhnlich mit Uranlagerstätten in Zusammenhang steht. Bei einer GEOTEM-Vermessung (magnetische und elektromagnetische Flugmessungen) durch Fugro im Jahr 2007 wurde ein Gebiet von Interesse (ROI 5) nördlich von Warr Lake ermittelt, wo im Zuge des Explorationsprogramms 2024 von Bedford mehrere radioaktive Anomalien entdeckt wurden.
Gemäß den Bedingungen der Akquisition beabsichtigt das Unternehmen, das gesamte ausstehende Aktienkapital von NLE gegen die Ausgabe von 1.000.000 Stammaktien des Unternehmens an den Verkäufer zu erwerben. Darüber hinaus erhält der Verkäufer das Recht, 2.500.000 Stammaktien zu einem Gesamtpreis von 1,00 $ zu erwerben, falls das Unternehmen aus den Claims Cable Lake eine radioaktive Probe mit einem Gehalt von mindestens 0,10 % gewinnen sollte, vorausgesetzt, dass dies vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. Das Unternehmen steht in keinem Nahverhältnis zu dem Verkäufer und NLE. Das Unternehmen muss in Verbindung mit der Akquisition keine Vermittlungsgebühren oder -provisionen zahlen. Der Abschluss der Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und der Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen.