Gericht prüft

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    RWE in der Klimafalle – Peruanischer Bergführer klagt!

    Das Oberlandesgericht Hamm prüft ein Gutachten zu Flutgefahr – fällt ein folgenschweres Klimaurteil gegen RWE?

    Für Sie zusammengefasst
    Gericht prüft - RWE in der Klimafalle – Peruanischer Bergführer klagt!

    In einem Verfahren mit potenzieller Signalwirkung für die weltweite Klimahaftung steht der Energiekonzern RWE erneut vor Gericht. Am kommenden Montag und Mittwoch befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit der Zivilklage des peruanischen Landwirts und Bergführers Saúl Luciano Lliuya. Der 44-Jährige will den deutschen Energieriesen dazu verpflichten, sich anteilig an Schutzmaßnahmen gegen eine drohende Flutkatastrophe in seiner Heimatstadt Huaraz zu beteiligen. Grundlage der Verhandlungen sind die von Experten erstellten Gutachten, die unter anderem Messungen direkt vor Ort in Peru umfassen.

    Das juristische Tauziehen: Von Essen nach Hamm

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    Der Fall begann bereits 2015, als Lliuya seine sogenannte Klimaklage gegen RWE einreichte. Sein Kernargument: Das Unternehmen habe durch seine Treibhausgasemissionen zur globalen Erwärmung beigetragen, was wiederum das Abschmelzen von Gletschern in den Anden beschleunigt und die Gefahr von Flutwellen oder Schlammlawinen erhöht.

    Um sein Haus und seine Familie vor einer möglichen Katastrophe zu schützen, fordert er von RWE die Übernahme von 0,47 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen – exakt der Anteil, den RWE nach Schätzungen an den weltweiten CO2-Emissionen hat.

    In erster Instanz hatte das Landgericht Essen die Klage jedoch abgewiesen. Die Begründung: Eine individuelle Zuordnung von Klimaschäden zu einem einzelnen Emittenten sei nicht möglich. Doch in der Berufung kam das OLG Hamm 2017 zu einer anderen Einschätzung und ließ die Klage zu – ein historischer Moment, der das Verfahren in eine neue Phase brachte. Entscheidend für den Ausgang sind nun die aktuellen Gutachten, die von unabhängigen Wissenschaftlern erstellt wurden.

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    Was sagen die Gutachten?

    Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen die Einschätzungen eines Geowissenschaftlers aus Darmstadt sowie eines Lawinenschutzexperten aus Österreich. Ihre Aufgabe war es, das Risiko für das Haus des Klägers durch eine mögliche Flutwelle oder einen Gletscherabgang zu bewerten. Um die Situation vor Ort zu analysieren, reiste eine Delegation des Gerichts im Mai 2022 nach Huaraz. Dabei wurden Messungen vorgenommen, Bodenproben analysiert und Drohnenaufnahmen gemacht.

    Sollte das Gericht die Gefahr als "rechtlich relevantes Risiko" einstufen, könnte es in einem nächsten Schritt die Mitverantwortung von RWE prüfen. In diesem Fall wäre ein weiteres Gutachten notwendig, um den exakten Einfluss des Unternehmens auf den Temperaturanstieg zu quantifizieren.

    RWE wehrt sich entschieden

    Der Essener Energiekonzern lehnt die Klage jedoch weiterhin entschieden ab. Ein Sprecher betonte: "Sollte dieser Klage stattgegeben werden, könnte theoretisch jeder einzelne Emittent weltweit haftbar gemacht werden – bis hin zu jedem Autofahrer." RWE argumentiert, dass der Klimawandel eine globale Herausforderung sei, die durch politische Maßnahmen und nicht durch Einzelklagen geregelt werden sollte.

    Aktienkurs bleibt unbeeindruckt

    Trotz der laufenden Verhandlungen zeigt sich die RWE-Aktie stabil. Der Kurs notiert aktuell bei 32,18 Euro (Freitag, 9:00 Uhr MEZ) und reagierte bislang nicht auf die Ankündigung des Prozesses. Im Gegenteil: In den letzten fünf Tagen konnte das Papier sogar um fast fünf Prozent zulegen, während es im vergangenen Monat einen Kursanstieg von rund 14 Prozent verzeichnete. Anleger scheinen sich von der Klage nicht verunsichern zu lassen und konzentrieren sich stattdessen auf die langfristige Unternehmensstrategie und Marktchancen im Bereich erneuerbarer Energien.

    Autor: Pascal Grunow, wallstreetONLINE Redaktion

    Die RWE Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,47 % und einem Kurs von 32,35EUR auf Tradegate (14. März 2025, 08:55 Uhr) gehandelt.



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    Verfasst vonPascal Grunow

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