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    Karlsruhe verhandelt zu Altersgrenze für Notare

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundesverfassungsgericht prüft Altersgrenze für Notare.
    • Anwaltsnotar sieht Berufsfreiheit durch Grenze verletzt.
    • Urteil erwartet Monate nach Verhandlung, Az. 1 BvR 1796/23.

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob die gesetzliche Altersgrenze für Notarinnen und Notare von 70 Jahren verfassungsgemäß ist. Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen, der im November 2023 die Altersgrenze erreicht hatte, legte dagegen am obersten deutschen Gericht Verfassungsbeschwerde ein. Er sieht sich in seiner Berufsfreiheit verletzt, da er gegen seinen Willen als Notar aufhören musste. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der Verhandlung. (Az. 1 BvR 1796/23)

    In der Bundesnotarordnung ist geregelt, dass das Notarsamt automatisch mit dem Ende des Monats erlischt, in dem der Notar oder die Notarin das 70. Lebensjahr vollendet. Der Beschwerdeführer argumentiert, dass diese Altersgrenze nicht mehr verhältnismäßig sei. Die Regel könne ihren ursprünglichen Zweck einer geordneten Altersstruktur des Notariats nicht mehr erfüllen, da es für Anwaltsnotarstellen inzwischen nicht mehr genügend Bewerber gebe. Ein Eilantrag des Mannes war 2023 in Karlsruhe bereits erfolglos geblieben./jml/DP/jha





    dpa-AFX
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    Karlsruhe verhandelt zu Altersgrenze für Notare Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob die gesetzliche Altersgrenze für Notarinnen und Notare von 70 Jahren verfassungsgemäß ist. Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen, der im November 2023 die …