IW-Analyse

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    Europa bei Rüstungspatenten abgeschlagen

    Für Sie zusammengefasst
    • EU-Staaten hinken bei Militärtechnologien hinterher.
    • USA: 18.000 Patente, EU-Staaten nur 12.000 Patente.
    • Zivilklausel hemmt Forschung, Aufhebung gefordert.

    KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Entwicklung neuer Militärtechnologien lagen die EU-Staaten in den vergangenen Jahren auch zusammengenommen weit hinter den USA. Zwischen 2015 und 2021 haben in den USA ansässige Unternehmen der Rüstungs- und Verteidigungsindustrie knapp 18.000 Patente angemeldet, während Unternehmen aus sämtlichen EU-Staaten insgesamt weniger als 12.000 Patente angemeldet haben, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer neuen Analyse zeigt.

    "Um diese Lücke zu schließen, sind auch in Deutschland zusätzliche Investitionen in die militärische Forschung nötig. Und es muss geklärt werden, welche Technologiebereiche bislang in erster Linie von den USA abgedeckt werden, damit die Forschungsmittel gezielt hierein gelenkt werden können", heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.

    Deutschland mit 4.300 Patentanmeldungen hinter Frankreich

    Am Standort Frankreich wurden im Bereich der Rüstungs- und Verteidigungsindustrie demnach rund 5.300 Patente angemeldet, am Standort Deutschland etwa 4.300, in Großbritannien rund 3.500 und in den sonstigen Nato-Ländern Kanada, Norwegen und Türkei zusammengenommen weitere 1.000 Patente.

    In der Analyse heißt es, dass in den USA auch zahlreiche Hochschulen, Institutionen oder Militärkrankenhäuser einen relevanten Beitrag leisteten. In Deutschland verbiete oft eine sogenannte Zivilklausel den Hochschulen Forschung für militärische Zwecke. "Diese Verbote sollten schnellstmöglich aufgehoben werden, da sie angesichts der Zeitenwende in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik schlichtweg nicht mehr zeitgemäß sind", wird gefordert.

    Nötig sei eine umfassende Betrachtung: "Die Kontrolle über militärische Technologie erweist sich im Ernstfall als wichtiger als der Besitz des Produkts, in dem diese Technologie verbaut ist. Und dies gilt ebenso für die zugrundeliegenden Patente."/cn/DP/stk






    dpa-AFX
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