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    BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins

    Für Sie zusammengefasst
    • BayWa AG plant Restrukturierungstermin am 15. Mai 2025.
    • Erörterung und Abstimmung über Restrukturierungsplan.
    • Teilnahme nur für planbetroffene Gläubiger und Aktionäre.

    EQS-News: BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
    BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins

    16.04.2025 / 10:19 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt nachfolgende Veröffentlichung:


    BayWa AG
    München


    ISIN DE 0005194062 WKN 519406

    ISIN DE 0005194005 WKN 519400

    Legal Entity Identifier (LEI): 529900SM0FDLLYATXU36

     


    Öffentliche Restrukturierungssache der
    BayWa AG, Arabellastr. 4, 81925 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 4921,
    beim Amtsgericht München, Aktenzeichen 1501 RES 337/25

    Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG
    über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan
    am Donnerstag, den 15. Mai 2025, 10:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr),
    im
    Paulaner am Nockherberg, Hochstr. 77, 81541 München

     

     

    Das Gericht hat am 15.04.2025 folgenden Beschluss erlassen und folgende Hinweise erteilt:

    Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

     

    Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr

    Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München

    Einlass ab 8:00 Uhr

     

    Weiter dient der Termin möglicherweise zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin eventuell gemäß den §§ 45 Absatz 4 StaRUG, 240 Insolvenzordnung vorgelegten geänderten Restrukturierungsplan.

    Die Planbetroffenen, die Schuldnerin und der Restrukturierungsbeauftragte werden zu diesem Termin geladen.

    Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht München im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG. Darüber hinaus wird der Restrukturierungsbeauftragte den Erörterungs- und Abstimmungstermin europaweit bekannt machen.

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur BayWa Aktie

    Die BayWa Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -2,65 % und einem Kurs von 18,35 auf Tradegate (16. April 2025, 10:14 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der BayWa Aktie um -1,79 % verändert. Der Gewinn auf 30 Tage beträgt +0,98 %.

    Die Marktkapitalisierung von BayWa bezifferte sich zuletzt auf 294,43 Mio..

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