Rechtsanwälte Steinhöfel
Der Münchner Merkur hat seine Behauptungen über den Milliardär Alischer Usmanow, die im Rahmen der deutschen Ermittlungen verwendet wurden, zurückgezogen - Seite 2
Im Geiste verworrener Kriminalromane veröffentlichte der deutsche Verlag unter Berufung auf Gerüchte auch die Informationen, Usmanow habe angeblich sein Vermögen auf seine Schwester Frau Ismailowa übertragen – und diese wiederum auf ihre Schwester; und im „Usmanows Anwesen in Bayern“ sollten „wertvolle Artefakte“ wie mutmaßliche Fabergé-Eier gefunden worden sein.
Alle diese Behauptungen wurden auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege mehrmals entkräftet. Der Merkur war der Spitzenreiter, was die Intensität der Verbreitung dieser Behauptungen in der Bundesrepublik Deutschland anbelangt, und wurde dann auch zum Spitzenreiter, was die Anzahl von entfernten Artikel und unterzeichneten Unterlassungserklärungen betrifft. Tatsächlich befinden sich die genannten Vermögenswerte nicht im Eigentum von Herrn Usmanow, sondern gehören den unwiderruflichen diskretionären Trusts. Er oder seine Verwandten haben keine Kontroll- oder Eigentumsrechte: Alle Rechte liegen bei unabhängigen Treuhändern (Trustee).
Die Artikel im Merkur wurden von deutschen Strafverfolgungsbehörden verwendet, um Ermittlungen – einschließlich solcher ernsthafter Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen – gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz einzuleiten. Materialien der Ermittlungen, die unter anderem auch auf gelöschte Artikel stützten, wurden von der deutschen Seite rechtswidrig an den EU-Rat übergeben, der sie als „Beweismittel“ in die Akten von Herrn Usmanow und Frau Ismailowa als Begründung ihrer Sanktionierung übernahm.
Die deutsche Staatsanwaltschaft versucht seit drei Jahren erfolglos nachzuweisen, dass Usmanow in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig war, Steuern hinterzogen und auch gegen Sanktionen verstoßen hat. Usmanows Vertreter haben diese Vorwürfe wiederholt bestritten. Im November 2024 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – nach fast zweieinhalb Jahren erfolgloser Bemühungen – noch eine Ermittlung gegen Herrn Usmanow – wegen des Geldwäscheverdachts – endgültig ein, ohne irgendwelche Beweise für ihre Anschuldigungen zu finden. Zuvor erkannte das Landgericht Frankfurt am Main mehrere Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen als rechtswidrig an.