Kfz-Gewerbe lehnt jährliche Hauptuntersuchung ab
Berlin (ots) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht
sich klar gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene jährliche und
verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge ab einem Alter von zehn
Jahren aus.
"Nicht die Frequenz der Hauptuntersuchungen ist entscheidend, sondern ihre
fachliche und technische Güte", erklärt ZDK-Vizepräsident und
Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. "Ein weiterer Aspekt ist: Die Kosten im
Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch -
und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine
jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz
klar ab."
sich klar gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene jährliche und
verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge ab einem Alter von zehn
Jahren aus.
"Nicht die Frequenz der Hauptuntersuchungen ist entscheidend, sondern ihre
fachliche und technische Güte", erklärt ZDK-Vizepräsident und
Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. "Ein weiterer Aspekt ist: Die Kosten im
Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch -
und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine
jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz
klar ab."
In Deutschland wurde die HU in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt -
als Reaktion auf die zunehmende technologische Komplexität der Fahrzeuge. Im
Fokus stehen heute moderne Assistenzsysteme, Elektromobilität sowie das gezielte
Auslesen elektronischer Fehlerspeicher. Auch die Emissionsüberwachung wurde
deutlich verschärft - seit 2018 ist die Endrohrmessung wieder Pflicht, und seit
dem 1. Juli 2023 gilt zusätzlich die Partikelzahlmessung für
Euro-6-Dieselfahrzeuge.
"Die in Deutschland gültige zweijährige Prüffrist für Hauptuntersuchungen geht
schon heute teilweise über die relevanten EU-Vorgaben hinaus und gewährleistet
ein hohes Maß an Verkehrssicherheit", sagt Grün. "Pauschale Altersregelungen,
die Wartungsqualität und Fahrzeugzustand ignorieren, bringen keinerlei
Mehrwert."
Praktische Erfahrungen der Werkstätten zeigen, dass ältere Fahrzeuge keine
signifikant erhöhten sicherheitsrelevanten oder schwere Mängel aufweisen, so
Grün. Die technische Reife der Fahrzeuge, eine sorgfältige und regelmäßige
Wartung sowie die steigende Kompetenz von Kfz-Fachbetrieben tragen zur
Verkehrssicherheit bei.
Hinzu kommt die in Deutschland gängige Praxis einer jährlichen
Fahrzeuginspektion - ein wesentlicher Hebel zur Aufrechterhaltung der Betriebs-
und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge.
"Bei den jährlichen Inspektionen werden im Fachbetrieb auch Sichtprüfungen aller
sicherheitsrelevanten Aspekte vorgenommen", betont Grün. "Dieser Tatbestand
sollte ebenfalls berücksichtigt werden, statt Überlegungen über eine Verkürzung
des HU-Intervalls anzustellen."
Außerdem sieht der ZDK den alternden Fahrzeugbestand nicht als zunehmendes
Sicherheitsrisiko. Trotz steigenden Durchschnittsalters der Fahrzeugflotten gibt
es seit Jahren kaum noch durch technische Mängel verursachte Unfälle.
"Dies ist ein Fakt und wird von den Überregulierern in Brüssel leider
geflissentlich ignoriert. Klar ist: Ohne den Nachweis eines Gewinns an
Verkehrssicherheit zu erbringen, sind Vorschläge für jährliche
Pflichtinspektionen vollkommen haltlos," so Grün.
Pressekontakt:
Andreas Cremer, ZDK, Stellv. Pressesprecher
Tel.:0173/6400542
E-Mail: mailto:cremer@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/6020012
OTS: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
als Reaktion auf die zunehmende technologische Komplexität der Fahrzeuge. Im
Fokus stehen heute moderne Assistenzsysteme, Elektromobilität sowie das gezielte
Auslesen elektronischer Fehlerspeicher. Auch die Emissionsüberwachung wurde
deutlich verschärft - seit 2018 ist die Endrohrmessung wieder Pflicht, und seit
dem 1. Juli 2023 gilt zusätzlich die Partikelzahlmessung für
Euro-6-Dieselfahrzeuge.
"Die in Deutschland gültige zweijährige Prüffrist für Hauptuntersuchungen geht
schon heute teilweise über die relevanten EU-Vorgaben hinaus und gewährleistet
ein hohes Maß an Verkehrssicherheit", sagt Grün. "Pauschale Altersregelungen,
die Wartungsqualität und Fahrzeugzustand ignorieren, bringen keinerlei
Mehrwert."
Praktische Erfahrungen der Werkstätten zeigen, dass ältere Fahrzeuge keine
signifikant erhöhten sicherheitsrelevanten oder schwere Mängel aufweisen, so
Grün. Die technische Reife der Fahrzeuge, eine sorgfältige und regelmäßige
Wartung sowie die steigende Kompetenz von Kfz-Fachbetrieben tragen zur
Verkehrssicherheit bei.
Hinzu kommt die in Deutschland gängige Praxis einer jährlichen
Fahrzeuginspektion - ein wesentlicher Hebel zur Aufrechterhaltung der Betriebs-
und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge.
"Bei den jährlichen Inspektionen werden im Fachbetrieb auch Sichtprüfungen aller
sicherheitsrelevanten Aspekte vorgenommen", betont Grün. "Dieser Tatbestand
sollte ebenfalls berücksichtigt werden, statt Überlegungen über eine Verkürzung
des HU-Intervalls anzustellen."
Außerdem sieht der ZDK den alternden Fahrzeugbestand nicht als zunehmendes
Sicherheitsrisiko. Trotz steigenden Durchschnittsalters der Fahrzeugflotten gibt
es seit Jahren kaum noch durch technische Mängel verursachte Unfälle.
"Dies ist ein Fakt und wird von den Überregulierern in Brüssel leider
geflissentlich ignoriert. Klar ist: Ohne den Nachweis eines Gewinns an
Verkehrssicherheit zu erbringen, sind Vorschläge für jährliche
Pflichtinspektionen vollkommen haltlos," so Grün.
Pressekontakt:
Andreas Cremer, ZDK, Stellv. Pressesprecher
Tel.:0173/6400542
E-Mail: mailto:cremer@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/6020012
OTS: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Verfasst von news aktuell